Bebauungsplan Gemeinde Thiendorf Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Neubau Kindertagesstätte Tauscha“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 28.05.2024 bis 26.06.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Neubau Kindertagesstätte Tauscha“

(Gemeinderatsbeschluss Nr. VI-57 / 26 / 24 vom 06.05.2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Neubau Kindertagesstätte Tauscha“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Dieser umfasst den westlichen Teil des Flurstücks 122/1 Gemarkung Tauscha.

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Kontaktperson

SB Bauverwaltung

Frau Bittner

Tel:035248 84017

Gegenstände

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  • Lageplan

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