Ortsübliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Neubau Kindertagesstätte Tauscha“
(Gemeinderatsbeschluss Nr. VI-57 / 26 / 24 vom 06.05.2024)
Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Neubau Kindertagesstätte Tauscha“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Dieser umfasst den westlichen Teil des Flurstücks 122/1 Gemarkung Tauscha.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
SB Bauverwaltung
Frau Bittner
Tel:035248 84017