Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
gemäß §10 Abs. 3 BauGB
Die Gemeinde Thiendorf hat am 13.03.2024 die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/93 „Dobra, am Hutberg“ in der Fassung vom 12.10.2023 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/93 „Dobra, am Hutberg“ in Kraft.
Die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/93 „Dobra, am Hutberg“ einschließlich Begründung wird im Bauamt der Gemeinde Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf, während der Öffnungszeiten:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 11.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
Mocker
Bürgermeister
Sachbearbeiterin Bauverwaltung
Frau Bittner
Tel: 035248 84017