Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Thiendorf Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.01.2024 bis 12.02.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 den Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße" in der Fassung vom 12.10.2023 gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil (M 1: 2.000). Dieser ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße". Dieser umfasst das Flurstück 218/5 Gemarkung Kleinnaundorf.

Die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße" wird gemäß § 12 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße" in der Fassung vom 12.10.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 10. Januar 2024 bis einschließlich 12. Februar 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter

www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen

und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße" in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße" bei der Gemeinde Thiendorf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an post@thiendorf. de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Thiendorf, 11.12.2023                                                                                

Dirk Mocker

Bürgermeister

Kontakt

Sachbearbeiterin Bauverwaltung

Frau Bittner

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Gemeinde Thiendorf

Bauamt

Kamenzer Str. 25

01561 Thiendorf

Telefon: +49 35248 8400

E-Mail:    bauamt@thiendorf.de

2. Datenschutzbeauftragte

DEKRA Automobil GmbH

Niederlassung Leipzig

Jürgen Hähnel

Torgauer Straße 235

04347 Leipzig

Telefon:  +49 341 2593964

E-Mail:    juergen.haehnel@dekra.com

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Gemeindeverwaltung erhalten die zuständigen Mitarbeiter(Sekretariat, Bauamt) die notwendigen personenbezogene Daten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des Wartungsvertrages kann ggf. durch die adKOMM Vertriebs GmbH, Obere Hauptstraße 1 B, 09243 Niederfrohna ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

 

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung
    Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

 

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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