Bebauungsplan Gemeinde Thiendorf Beschluss

2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn“ 3. BA

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.04.2023 bis 19.04.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf

Satzungsbeschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn“ 3. BA

Die vom Gemeinderat Thiendorf am 08.03.2023 als Satzung beschlossene 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn“ 3. BA in der der Planfassung vom 10.Februar 2023 gemäß  § 10 Abs. 3 BauGB wird ortsüblich bekannt gemacht.

Die 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn“ 3. BA    tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den   Bebauungsplan „Östlich der Autobahn“ 3. BA 2. Änderung und deren Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Die Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:

www.bauleitplanung.sachsen.de

www.thiendorf.de

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

Mocker

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Thiendorf

Frau Bittner

Kamenzer Straße 25

01561 Thiendorf

Tel: 035248 84017

Fax: 035248 84020

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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