Bebauungsplan Gemeinde Thiendorf Beschluss

Genehmigung des Bebauungsplanes Wohnbebauung „Am Storchennest“ OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.11.2018 bis 28.11.2019
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Planzeichnung

Der vom Gemeinderat Thiendorf am 15.08.2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Wohnbebauung „Am Storchennest“ OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf  in der Planfassung vom 22.01.2018  mit redaktionellen Änderungen vom 13.06.2018 wurde gemäß

§ 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 26.10.2018, Az.: 20503/621.416-/Thi/Am Storchennest/2082/2018 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Wohnbebauung „Am Storchennest“ OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf  tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf,  Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften  und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mocker

Bürgermeister

Kontakt

Frau Bittner

SB Bauangelegenheiten

Tel: 035248 84017

Email: bauamt@thiendorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Rechtsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Gestaltungsplan

Informationen

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