Vollzug der Baugesetze (§ 10 Absatz 3 BauGB) Beschluss über den Bebauungsplan „Stadtmitte Tharandt“
Der Stadtrat der Stadt Tharandt hat mit Beschluss vom 20. November 2025 den Bebauungsplan „Stadtmitte Tharandt“ vom 20.10.2025 als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Satzung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Stadtmitte Tharandt“ tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Tharandt während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Tharandt, 15.Dezember 2025
Silvio Ziesemer Bürgermeister
Lisa Pietzsch Amtsleiterin Bau und Liegenschaften E-Mail: bauamt@tharandt.de