Bebauungsplan Gemeinde Stützengrün Beschluss

Bebauungsplan „Wohngebiet Rosenthal" OT Hundshübel

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Stützengrün zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Wohngebiet Rosenthal" OT Hundshübel

Der Gemeinderat Stützengrün hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 den Bebauungsplan „Wohngebiet Rosenthal" OT Hundshübel, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom Juni 2025 als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan „Wohngebiet Rosenthal" bestehend aus der Plan-zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün während den folgenden Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag           9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt www.stuetzengruen.de/deutsch/buergerservice/gemeindeverwaltung/bauleitplanung

sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden unbeachtlich:

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Stützengrün unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-machung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat und
  4. vor Ablauf der Jahresfrist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Stützengrün, den 01.09.2025                                     Viehweg         

                                                                                   Bürgermeister                         

Kontakt

GEMEINDEVERWALTUNG STÜTZENGRÜN

Bauamt, Herr Müller

Hübelstraße 12 I 08328 Stützengrün

Tel.: 037462 654 41 I Fax: 037462 654 50

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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