Flächennutzungsplan Gemeinde Stützengrün Beschluss

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.09.2025 bis 01.09.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün

Die am 24. Juni 2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün in der Fassung vom Juni 2025 zum Bebauungsplan „Wohngebiet Roenthal“, OT Hundshübel wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung des Landratsamtes Zwickau vom 06.08.2025, AZ: 01815-2025-60 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der geänderte Flächennutzungsplan am Tag der Bekanntmachung wirksam.

Alle Interessierten können die 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung von diesem Tag an in der Gemeinde-verwaltung Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün während den folgenden Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Montag           9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die genehmigte Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt www.stuetzengruen.de/deutsch/buergerservice/gemeindeverwaltung/bauleitplanung

sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden unbeachtlich:

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Stützengrün unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-machung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat und
  4. vor Ablauf der Jahresfrist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Stützengrün, den 01.09.2025                                    Viehweg         

                                                                                   Bürgermeister                     

Kontakt

GEMEINDEVERWALTUNG STÜTZENGRÜN

Bauamt, Herr Müller

Hübelstraße 12 I 08328 Stützengrün

Tel.: 037462 654 41 I Fax: 037462 654 50

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

Übersicht
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