Flächennutzungsplan Gemeinde Stützengrün Erneute Beteiligung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün (Stand Mai 2024)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 09.08.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des 3. Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün (Stand Mai 2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 den 3. Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der 3. Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit Umweltbericht (Stand Mai 2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

08.07.2024 bis 09.08.2024

auf der Internetseite der Gemeinde:

www.stuetzengruen.de/deutsch/buergerservice/gemeindeverwaltung/bauleitplanung

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün zu folgenden Zeiten:

Montag           9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor (2. Entwurf):

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald

  • Zum Ausschluss von Gefährdungen sind die Waldabstandsflächen (30 m) zu berücksichtigen bzw. Waldumbau erforderlich (Landesdirektion Sachsen, 30.01.2017, Landratsamt Erzgebirgskreis, 07.02.2017).
  • Lage in einem sensiblen Teil der erzgebirgischen Landschaft; es sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzusetzen (Planungsverband Region Chemnitz, 17.01.2017).
  • Lage in der Entwicklungszone des Naturparks Erzgebirge / Vogtland (Landratsamt Erzgebirgskreis, 07.02.2017).

Schutzgut Boden / Fläche

  • Lage in einem alten Bergbaugebiet (Sächsisches Oberbergamt 14.02.2017)

Schutzgut Wasser

  • Lage des Plangebietes in der Trinkwasserschutzzone II der Talsperre Eibenstock; Beachtung der Schutzgebietsverordnung (insbesondere zum Abwasser) bzw. Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens (Landesdirektion Sachsen, 30.01.2017, Landestal-sperrenverwaltung Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster 16.01.2017).
  • Voraussetzung für eine Ausnahme im Einzelfall (für den Bereich der SZ IIA) bzw. die Genehmigungsfähigkeit (in der SZ III) ist, dass die Abwasserentsorgung dem ATV-Arbeitsblatt A142 sowie dem Merkblatt M 146 entsprechen muss (Landestalsperrenverwaltung Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster 16.01.2017)

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum 3. Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Stützengrün, den

Viehweg

Bürgermeister                                                                                               Siegel

Kontaktperson

GEMEINDEVERWALTUNG STÜTZENGRÜN

Bauamt

Hübelstraße 12 I 08328 Stützengrün

Tel.: 037462 654 41 I Fax: 037462 654 50

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