Ortsübliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des 3. Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Rosenthal“, Hundshübel (Stand Mai 2024)
Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 den 3. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Rosenthal“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der 3. Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Stützengrün, die Begründung mit Umweltbericht (Stand Mai 2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
08.07.2024 bis 09.08.2024
auf der Internetseite der Gemeinde:
www.stuetzengruen.de/deutsch/buergerservice/gemeindeverwaltung/bauleitplanung
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen:
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor (2. Entwurf):
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald
Schutzgut Boden / Fläche
Schutzgut Wasser
Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz
Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Stützengrün, den
Viehweg
Bürgermeister Siegel
GEMEINDEVERWALTUNG STÜTZENGRÜN
Bauamt
Hübelstraße 12 I 08328 Stützengrün
Tel.: 037462 654 41 I Fax: 037462 654 50