Entwicklungssatzung Gemeinde Stützengrün Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Auerbacher Straße in Stützengrün

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.12.2023 bis 15.01.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs der Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Auerbacher Straße in Stützengrün nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Stand November 2023)

Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Auerbacher Straße in Stützengrün gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde Stützengrün, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Stand November 2023 werden in der Zeit vom:

11.12.2023  bis  15.01.2024

auf der Internetseite der Gemeinde: www.stuetzengruen.de/deutsch/buergerservice/gemeindeverwaltung/bauleitplanung

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün zu folgenden Zeiten:

Montag           9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Stützengrün, den

Viehweg

Bürgermeister                                                                                               Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Stützengrün

Bauamt, Herr Müller

Hübelstraße 12

08328 Stützengrün

037462 / 65441

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung Ergänzungssatzung

Informationen

Übersicht
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