Ortsübliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des Entwurfs der Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Auerbacher Straße in Stützengrün nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Stand November 2023)
Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Auerbacher Straße in Stützengrün gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde Stützengrün, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Stand November 2023 werden in der Zeit vom:
11.12.2023 bis 15.01.2024
auf der Internetseite der Gemeinde: www.stuetzengruen.de/deutsch/buergerservice/gemeindeverwaltung/bauleitplanung
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen:
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Stützengrün, den
Viehweg
Bürgermeister Siegel
Gemeindeverwaltung Stützengrün
Bauamt, Herr Müller
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün
037462 / 65441