Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Wohngebiet an der Waldsiedlung“ in Lichtenau (Fassung vom Mai 2021)
Der Gemeinderat Stützengrün hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 mit Beschluss-Nr. GR 7/133/2021 den Bebauungsplan „Wohngebiet an der Waldsiedlung“, bestehend aus der Plan-zeichnung im Maßstab 1:500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom Mai 2021 als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wohngebiet an der Waldsiedlung“ in Kraft.
Alle Interessierten können die Satzung des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Waldsiedlung" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Stützengrün während der folgender Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.stuetzengruen.de) sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
§ 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Bekanntmachungsanordnung
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Stützengrün, den 26.05.2021 Viehweg
Bürgermeister Siegel
Gemeindeverwaltung Stützengrün
Bauamt, Herr Müller
Telefon: 037462 654-41
E-Mail: m.mueller@stuetzengruen.de