Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Waldsiedlung“ in Lichtenau nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Stand November 2020)
Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Waldsiedlung“ in Lichtenau gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Stützengrün, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand November 2020, liegt in der Zeit vom:
29.12.2020 bis 29.01.2021
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün während der Sprechzeiten:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Waldsiedlung“, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
- Hinweise auf die Lage der externen Ausgleichsfläche in einem Vorranggebiet Natur- und Landschaft sowie angrenzend an ein gesetzlich geschütztes Biotop (Planungsverband Region Chemnitz vom 25.08.2020).
- Hinweise auf die Einhaltung des Waldabstandes gemäß § 25 Abs. 3 SächsWaldG; Bedenken der Notwendigkeit der Waldinanspruchnahme; Hinweis zur Ergänzung der waldrechtlichen Aspekte des Eingriffs im Umweltbericht (Landratsamt Erzgebirgskreis SG Baurecht, SG Forst vom 28.08.2020).
- keine Bedenken zur geplanten Erstaufforstung, die jedoch gemäß § 10 SächsWaldG einer Genehmigung bedarf (Landratsamt Erzgebirgskreis SG Forst vom 28.08.2020); Abstimmung des Planumgriffs mit der unteren Naturschutzbehörde (SG Naturschutz).
Schutzgut Boden / Bergbau
- Hinweise zur geologisch-hydrogeologischen Situation und zur Neuregelung des Geologiedatengesetzes für Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilung (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie LfULG vom 25.08.2020).
- Hinweis auf ein Restloch eines alten Steinbruchs angrenzend an das Vorhabengebiet (Sächsisches Oberbergamt vom 19.08.2020)
Schutzgut Mensch /Gesundheit
- keine Einschränkungen oder Versagensgründe aus immissionsschutzfachlicher Sicht im Hinblick auf mögliche Geruchsemissionen landwirtschaftlichen Ursprungs; keine Über-schreitung der zulässigen Schallimmissionswerte (Landratsamt Erzgebirgskreis SG Immissionsschutz).
- Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen werden durch das Vorhaben berührt (Landratsamt Erzgebirgskreis, Senioren- und Behindertenbeauf- tragte vom 28.08.2020).
- Prüfung der Errichtung eines Fußweges im Bereich des Wohngebietes an der Wald-siedlung (Polizeidirektion vom 12.08.2020)
Schutzgut Wasser
- Hinweis auf die Lage der Kompensationsfläche im Schutzgebiet der Trinkwassertalsperre Eibenstock (Talsperrenmeisterei Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster vom 29.07.2020).
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einge-flossen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden.
Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037462 – 654-41 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorge-nannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Stützengrün auf der Internetseite der Gemeinde (www.stuetzengruen.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Stützengrün, 22.12.2020 Viehweg Bürgermeister Siegel
Gemeindeverwaltung Stützengrün
Bauamt, Herr Müller
Tel. 037462/654-41
m.mueller@stuetzengruen.de