Bebauungsplan Gemeinde Stauchitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.03.2025 bis 17.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ - Entwurf

Veröffentlichung/öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Stauchitz hat in seiner öffentlichen

Sitzung am 10.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-

Freiflächenanlage Plotitz“ gebilligt und die Veröffentlichung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit

den Flur-Nrn. 129, 333 bis 339, 339/a, 340, 341, 342/a, 342/b, 343/a bis

343/d, 349 bis 357, 358/a und 359 sowie Teilflächen der Grundstücke

mit den Flur-Nrn. 124 und 127, jeweils Gemarkung Plotitz. Mit der

Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage

Plotitz“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen

werden, auf den vollständig im Außenbereich gemäß § 35 BauGB gelegenen

Flächen eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Im Bebauungsplan

werden überwiegende Teile des Plangebietes als sonstiges

Sondergebiet zur Nutzung der Solarenergie bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen

Nutzung (SOAPV) festgesetzt.

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des

Vorentwurfes fand bereits vom 05.08.2024 bis einschließlich

16.08.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme

gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden

in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 behandelt und

abgewogen. Die Ergebnisse aus den einzelnen Abwägungen wurden

folgend in den Entwurf eingearbeitet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage

Plotitz“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der

Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 10.02.2025,

wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 12. März 2025 bis einschließlich 17. April 2025

im zentralen Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Entwurf im oben genannten Zeitraum in der

Gemeindeverwaltung Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz,

OT Staucha während der Dienststunden:

Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag 08.00 – 11:30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können während

der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über das im Beteiligungsportal

bereitgestellte Online-Formular oder per E-Mail an

gemeinde@stauchitz.de abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen

auch in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stauchitz

abgegeben werden.

Gemäß § 2a BauGB wurde für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage

Plotitz“ ein Umweltbericht erstellt, welcher einen selbständigen

Teil der Begründung bildet. Des Weiteren liegen folgende Arten

umweltbezogener Informationen bereits vor und können im Zusammenhang

mit der Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und

zusätzlich in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stauchitz eingesehen

werden:

• Landesdirektion Sachsen, Referat 34, Schreiben vom 06.08.2024

mit Äußerung der grundsätzlichen Bedenkenfreiheit und Hinweisen,

dass Informationen des Oberbergamtes hinsichtlich Überplanung

der Rohstoffabbauflächen besondere Berücksichtigung

finden sollten (Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Boden),

• Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Schreiben

vom 18.08.2024 mit Hinweisen zur Flächenüberlagerung des

Baufeldes 2 mit Rahmenplan des Kiessandtagebaus Plotitz, zur

Berücksichtigung der ökologischen Belange, auf das Vorhandensein

einer erosionsgefährdeten Abflussbahn und Einschätzung,

dass Extensivierung der Nutzung positive Aspekte auf Ackerboden

und Grundwasser haben wird (Schutzgut Mensch / Bevölkerung,

Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, Schutzgut

Boden, Schutzgut Wasser),

• Landratsamt Meißen, Unt. Wasserbehörde, Schreiben vom

15.08.2024 mit Forderung, dass die Lagerung und Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen gemäß § 40 AwSV bei der unteren

Wasserbehörde anzuzeigen ist (Schutzgut Wasser),

• Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom

15.08.2024 mit Forderungen zum Bodenabstand von Einzäunungen,

zur Bauzeitenregelung und der Ergänzung des Umweltberichtes

hinsichtlich des Artenschutzes durch Vorlage eines Worst-

Case-Szenarios (Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt),

• Landratsamt Meißen, Unt. Abfall- und Bodenschutzbehörde,

Schreiben vom 15.08.2024 mit Hinweis auf planseitige Kennzeichnung

der vorhandenen Altablagerung analog zur Darstellung im

Flächennutzungsplan (Schutzgut Boden),

• Landratsamt Meißen, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben

vom 15.08.2024 mit Äußerung, dass keine immissionsschutzrechtlichen

Bedenken gegen die Anlage bestehen und Einschätzung,

dass aufgrund der großen Entfernung zu schutzwürdigen Nutzungen

Konfliktfreiheit besteht (Schutzgut Mensch / Bevölkerung),

• Landratsamt Meißen, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben

vom 15.08.2024 mit Forderung nach archäologischen Untersuchungen

im Vorfeld der Erschließungs- und Bauarbeiten (Schutzgut

Kulturgüter und sonstige Sachgüter),

• Landratsamt Meißen, Untere Forstbehörde, Schreiben vom

15.08.2024 mit Forderung zur Aufnahme der Waldfläche im südlichen

Plangebiet in die Planzeichnung und Äußerung, dass Anlage

eines Waldsaumes als Ausgleichsmaßnahme begrüßt wird, Hinweise

zur Zäunung und Feststellung der gesicherten Kultur durch

Forstbehörde (Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt),

• Landratsamt Meißen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz,

Schreiben vom 15.08.2024 mit Hinweis auf Herstellung der

Erschließungswege gemäß DIN 14090, sofern Löschmaßnahmen

der Nebengebäude darüber erfolgen sollen (Schutzgut Mensch /

Bevölkerung, Schutzgut Boden),

• Landratsamt Meißen, Fachbereich Räumliche Planung, Schreiben

vom 02.03.2021 mit Hinweisen auf den gemeinsamen Kriterienkatalog

von BUND und BSW-Solar hinsichtlich Gesamtversiegelungsgrad

und zur überstellten Fläche bei PV-Anlagen und zur Abgrenzung

und Ausgestaltung von Agri-PV-Anlagen (Schutzgut Fläche,

Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser),

• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben

vom 16.08.2024 mit Bedenkenäußerung aus rohstoffgeologischer

Sicht, Hinweisen auf die radiologische Unbedenklichkeit des Plangebietes,

geologischen Hinweisen zum Baugrund, vorhandenen

Geogefahren und verfügbaren Geodaten sowie Äußerung der

Bedenkenfreiheit hinsichtlich Belangen der Agrarstruktur und

Landwirtschaft (Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut

Fläche, Schutzgut Boden),

• Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 08.08.2024 mit Forderung

zur Herausnahme der Flächen des planfestgestellten Kiessandtagebaus

Plotitz aus Umgriff und Hinweisen zur Verlängerung

des Rahmenbetriebsplans und künftigen Nutzungen / Renaturierungen

im Umfeld des Plangebiets (Schutzgut Boden),

• Landesverein Sächsischer Heimatschutz Sachsen e.V., Schreiben

vom 15.08.2024 mit Ablehnung der Planungen aus raumordnerischen

und artenschutzrechtlichen Gründen und Forderung nach

Vorlage eines Artenschutz- und Blendgutachtens, Abklärung der

beabsichtigten Einspeisung und Festsetzungen zum vollständigen

Rückbau der Anlage werden als nötig erachtet (Schutzgut Tiere und

Pflanzen / biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch / Bevölkerung,

Schutzgut Landschaftsbild).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan

„Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ unberücksichtigt bleiben

können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen)

mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer

angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse,

zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im

Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten

Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber

genutzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster)

zu entnehmen.

Staucha, 28.02.2025

Dirk Zschoke, Bürgermeister

Kontakt

Dirk Zschoke

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