Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ - Entwurf
Veröffentlichung/öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Stauchitz hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 10.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-
Freiflächenanlage Plotitz“ gebilligt und die Veröffentlichung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit
den Flur-Nrn. 129, 333 bis 339, 339/a, 340, 341, 342/a, 342/b, 343/a bis
343/d, 349 bis 357, 358/a und 359 sowie Teilflächen der Grundstücke
mit den Flur-Nrn. 124 und 127, jeweils Gemarkung Plotitz. Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage
Plotitz“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden, auf den vollständig im Außenbereich gemäß § 35 BauGB gelegenen
Flächen eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Im Bebauungsplan
werden überwiegende Teile des Plangebietes als sonstiges
Sondergebiet zur Nutzung der Solarenergie bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen
Nutzung (SOAPV) festgesetzt.
Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des
Vorentwurfes fand bereits vom 05.08.2024 bis einschließlich
16.08.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme
gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden
in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 behandelt und
abgewogen. Die Ergebnisse aus den einzelnen Abwägungen wurden
folgend in den Entwurf eingearbeitet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage
Plotitz“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der
Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 10.02.2025,
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 12. März 2025 bis einschließlich 17. April 2025
im zentralen Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Entwurf im oben genannten Zeitraum in der
Gemeindeverwaltung Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz,
OT Staucha während der Dienststunden:
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 11:30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können während
der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über das im Beteiligungsportal
bereitgestellte Online-Formular oder per E-Mail an
gemeinde@stauchitz.de abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen
auch in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stauchitz
abgegeben werden.
Gemäß § 2a BauGB wurde für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage
Plotitz“ ein Umweltbericht erstellt, welcher einen selbständigen
Teil der Begründung bildet. Des Weiteren liegen folgende Arten
umweltbezogener Informationen bereits vor und können im Zusammenhang
mit der Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und
zusätzlich in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stauchitz eingesehen
werden:
• Landesdirektion Sachsen, Referat 34, Schreiben vom 06.08.2024
mit Äußerung der grundsätzlichen Bedenkenfreiheit und Hinweisen,
dass Informationen des Oberbergamtes hinsichtlich Überplanung
der Rohstoffabbauflächen besondere Berücksichtigung
finden sollten (Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Boden),
• Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Schreiben
vom 18.08.2024 mit Hinweisen zur Flächenüberlagerung des
Baufeldes 2 mit Rahmenplan des Kiessandtagebaus Plotitz, zur
Berücksichtigung der ökologischen Belange, auf das Vorhandensein
einer erosionsgefährdeten Abflussbahn und Einschätzung,
dass Extensivierung der Nutzung positive Aspekte auf Ackerboden
und Grundwasser haben wird (Schutzgut Mensch / Bevölkerung,
Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, Schutzgut
Boden, Schutzgut Wasser),
• Landratsamt Meißen, Unt. Wasserbehörde, Schreiben vom
15.08.2024 mit Forderung, dass die Lagerung und Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen gemäß § 40 AwSV bei der unteren
Wasserbehörde anzuzeigen ist (Schutzgut Wasser),
• Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom
15.08.2024 mit Forderungen zum Bodenabstand von Einzäunungen,
zur Bauzeitenregelung und der Ergänzung des Umweltberichtes
hinsichtlich des Artenschutzes durch Vorlage eines Worst-
Case-Szenarios (Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt),
• Landratsamt Meißen, Unt. Abfall- und Bodenschutzbehörde,
Schreiben vom 15.08.2024 mit Hinweis auf planseitige Kennzeichnung
der vorhandenen Altablagerung analog zur Darstellung im
Flächennutzungsplan (Schutzgut Boden),
• Landratsamt Meißen, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben
vom 15.08.2024 mit Äußerung, dass keine immissionsschutzrechtlichen
Bedenken gegen die Anlage bestehen und Einschätzung,
dass aufgrund der großen Entfernung zu schutzwürdigen Nutzungen
Konfliktfreiheit besteht (Schutzgut Mensch / Bevölkerung),
• Landratsamt Meißen, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben
vom 15.08.2024 mit Forderung nach archäologischen Untersuchungen
im Vorfeld der Erschließungs- und Bauarbeiten (Schutzgut
Kulturgüter und sonstige Sachgüter),
• Landratsamt Meißen, Untere Forstbehörde, Schreiben vom
15.08.2024 mit Forderung zur Aufnahme der Waldfläche im südlichen
Plangebiet in die Planzeichnung und Äußerung, dass Anlage
eines Waldsaumes als Ausgleichsmaßnahme begrüßt wird, Hinweise
zur Zäunung und Feststellung der gesicherten Kultur durch
Forstbehörde (Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt),
• Landratsamt Meißen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz,
Schreiben vom 15.08.2024 mit Hinweis auf Herstellung der
Erschließungswege gemäß DIN 14090, sofern Löschmaßnahmen
der Nebengebäude darüber erfolgen sollen (Schutzgut Mensch /
Bevölkerung, Schutzgut Boden),
• Landratsamt Meißen, Fachbereich Räumliche Planung, Schreiben
vom 02.03.2021 mit Hinweisen auf den gemeinsamen Kriterienkatalog
von BUND und BSW-Solar hinsichtlich Gesamtversiegelungsgrad
und zur überstellten Fläche bei PV-Anlagen und zur Abgrenzung
und Ausgestaltung von Agri-PV-Anlagen (Schutzgut Fläche,
Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser),
• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben
vom 16.08.2024 mit Bedenkenäußerung aus rohstoffgeologischer
Sicht, Hinweisen auf die radiologische Unbedenklichkeit des Plangebietes,
geologischen Hinweisen zum Baugrund, vorhandenen
Geogefahren und verfügbaren Geodaten sowie Äußerung der
Bedenkenfreiheit hinsichtlich Belangen der Agrarstruktur und
Landwirtschaft (Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut
Fläche, Schutzgut Boden),
• Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 08.08.2024 mit Forderung
zur Herausnahme der Flächen des planfestgestellten Kiessandtagebaus
Plotitz aus Umgriff und Hinweisen zur Verlängerung
des Rahmenbetriebsplans und künftigen Nutzungen / Renaturierungen
im Umfeld des Plangebiets (Schutzgut Boden),
• Landesverein Sächsischer Heimatschutz Sachsen e.V., Schreiben
vom 15.08.2024 mit Ablehnung der Planungen aus raumordnerischen
und artenschutzrechtlichen Gründen und Forderung nach
Vorlage eines Artenschutz- und Blendgutachtens, Abklärung der
beabsichtigten Einspeisung und Festsetzungen zum vollständigen
Rückbau der Anlage werden als nötig erachtet (Schutzgut Tiere und
Pflanzen / biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch / Bevölkerung,
Schutzgut Landschaftsbild).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
„Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ unberücksichtigt bleiben
können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen)
mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer
angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse,
zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten
Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber
genutzt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster)
zu entnehmen.
Staucha, 28.02.2025
Dirk Zschoke, Bürgermeister
Dirk Zschoke
Bürgermeister