Flächennutzungsplan Gemeinde Stauchitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.03.2025 bis 17.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2025 hat der Gemeinderat der

Gemeinde Stauchitz den Entwurf der 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes

gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2

BauGB beschlossen.

Die 1. Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 129, 333 bis

339, 339/a, 340, 341, 342/a, 342/b, 343/a bis 343/d, 349 bis 357, 358/a

und 359 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 124 und

127, jeweils Gemarkung Plotitz. Mit der 1. Änderung ist es beabsichtigt,

die bisher als „Flächen für die Landwirtschaft“ gekennzeichneten

Flächen im Änderungsgebiet künftig überwiegend als sonstiges

Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik (SOAPV)“

darzustellen.

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des

Vorentwurfes fand bereits vom 05.08.2024 bis einschließlich

16.08.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme

gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden

in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 behandelt und

abgewogen. Die Ergebnisse aus den einzelnen Abwägungen wurden

folgend in den Entwurf eingearbeitet.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend

aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der

Fassung vom 10.02.2025, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 12. März 2025 bis einschließlich 17. April 2025

im zentralen Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Entwurf im oben genannten Zeitraum in der

Gemeindeverwaltung Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz,

OT Staucha während der Dienststunden:

Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag 08.00 – 11:30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch

über das im Beteiligungsportal bereitgestellte Online-Formular oder

per E-Mail an gemeinde@stauchitz.de abgegeben werden. Alternativ

können Stellungnahmen auch in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde

Stauchitz abgegeben werden.

Gemäß § 2a BauGB wurde für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

ein Umweltbericht erstellt, welcher einen selbständigen Teil der

Begründung bildet. Des Weiteren liegen folgende Arten umweltbezogener

Informationen bereits vor und können im Zusammenhang mit der

Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und zusätzlich in der

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stauchitz eingesehen werden:

• Landesdirektion Sachsen, Referat 34, Schreiben vom 06.08.2024

mit Äußerung der grundsätzlichen Bedenkenfreiheit und Hinweisen,

dass Informationen des Oberbergamtes hinsichtlich Überplanung

der Rohstoffabbauflächen besondere Berücksichtigung

finden sollten (Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Boden),

• Landratsamt Meißen, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom

15.08.2024 mit Äußerung, dass keine wasserwirtschaftlichen

Bedenken bestehen und Aussagen des Umweltberichtes gefolgt

wird (Schutzgut Wasser),

• Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom

15.08.2024 mit Verweis auf die im B-Plan-Verfahren zu beachtenden

naturschutzrechtlichen Forderungen (Schutzgut Tiere und

Pflanzen / biologische Vielfalt);

• Landratsamt Meißen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde,

Schreiben vom 15.08.2024 mit Zustimmung zur Änderungsplanung

(Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Boden);

• Landratsamt Meißen, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben

vom 15.08.2024 mit Äußerung der Bedenkenfreiheit zur Änderungsplanung

(Schutzgut Mensch / Bevölkerung);

• Landratsamt Meißen, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben

vom 15.08.2024 mit Hinweisen zu den im Änderungsgebiet vorhandenen

Bodendenkmälern und Forderung zur Aufnahme der denkmalschutzrechtlichen

Genehmigungspflicht in Begründung

(Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter);

• Landratsamt Meißen, Untere Forstbehörde, Schreiben vom

15.08.2024 mit Forderung zur Aufnahme der Waldfläche im südlichen

Änderungsgebiet in die Planzeichnung (Schutzgut Tiere und Pflanzen

/ biologische Vielfalt);

• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom

16.08.2024 mit Bedenkenäußerung aus rohstoffgeologischer Sicht,

Hinweisen auf die radiologische Unbedenklichkeit des Plangebietes

sowie Äußerung der Bedenkenfreiheit hinsichtlich Belangen der

Agrarstruktur und Landwirtschaft (Schutzgut Mensch/ Bevölkerung,

Schutzgut Fläche, Schutzgut Boden);

• Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 08.08.2024 mit Forderung

zur Herausnahme der Flächen des planfestgestellten Kiessandtagebaus

Plotitz aus Änderungsplanung und Hinweisen zur Verlängerung

des Rahmenbetriebsplans und künftigen Nutzungen/ Renaturierungen

im Umfeld des Änderungsgebietes (Schutzgut Boden);

16 28. Februar 2025

• Landesamt für Archäologie Sachsen, Schreiben vom 12.08.2024 mit

Hinweisen zu den im Änderungsgebiet befindlichen Bodendenkmälern

und zu im Vorfeld der Bautätigkeiten durchzuführenden archäologischen

Grabungen (Schutzgut Kulturgüter und andere Sachgüter);

• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Schreiben vom

13.08.2024 mit Hinweisen auf positiven Einfluss von Agri-PV-Anlagen

auf Wasser- und Winderosion sowie zur Gestaltung und Anordnung

von Solarmodulen in Abstimmung mit landwirtschaftlicher Nutzung

(Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt,

Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Fläche);

• Landesverein Sächsischer Heimatschutz Sachsen e.V., Schreiben

vom 15.08.2024 mit Ablehnung der Planungen aus raumordnerischen

und artenschutzrechtlichen Gründen und Verweis auf die im B-Plan-

Verfahren geäußerten naturschutzrechtlichen Forderungen (Schutzgut

Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch /

Bevölkerung, Schutzgut Landschaftsbild).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen

bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des

Gesamtflächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen)

mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer

angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse,

zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im

Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten

Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber

genutzt. Der Umgriff der 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes

ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster)

zu entnehmen.

Staucha, 28.02.2025

Dirk Zschoke, Bürgermeister

Kontakt

Dirk Zschoke

Bürgermeister

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