Veröffentlichung / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2025 hat der Gemeinderat der
Gemeinde Stauchitz den Entwurf der 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes
gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen.
Die 1. Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 129, 333 bis
339, 339/a, 340, 341, 342/a, 342/b, 343/a bis 343/d, 349 bis 357, 358/a
und 359 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 124 und
127, jeweils Gemarkung Plotitz. Mit der 1. Änderung ist es beabsichtigt,
die bisher als „Flächen für die Landwirtschaft“ gekennzeichneten
Flächen im Änderungsgebiet künftig überwiegend als sonstiges
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik (SOAPV)“
darzustellen.
Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des
Vorentwurfes fand bereits vom 05.08.2024 bis einschließlich
16.08.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme
gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden
in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 behandelt und
abgewogen. Die Ergebnisse aus den einzelnen Abwägungen wurden
folgend in den Entwurf eingearbeitet.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend
aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der
Fassung vom 10.02.2025, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 12. März 2025 bis einschließlich 17. April 2025
im zentralen Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Entwurf im oben genannten Zeitraum in der
Gemeindeverwaltung Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz,
OT Staucha während der Dienststunden:
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 11:30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch
über das im Beteiligungsportal bereitgestellte Online-Formular oder
per E-Mail an gemeinde@stauchitz.de abgegeben werden. Alternativ
können Stellungnahmen auch in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde
Stauchitz abgegeben werden.
Gemäß § 2a BauGB wurde für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
ein Umweltbericht erstellt, welcher einen selbständigen Teil der
Begründung bildet. Des Weiteren liegen folgende Arten umweltbezogener
Informationen bereits vor und können im Zusammenhang mit der
Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und zusätzlich in der
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stauchitz eingesehen werden:
• Landesdirektion Sachsen, Referat 34, Schreiben vom 06.08.2024
mit Äußerung der grundsätzlichen Bedenkenfreiheit und Hinweisen,
dass Informationen des Oberbergamtes hinsichtlich Überplanung
der Rohstoffabbauflächen besondere Berücksichtigung
finden sollten (Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Boden),
• Landratsamt Meißen, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom
15.08.2024 mit Äußerung, dass keine wasserwirtschaftlichen
Bedenken bestehen und Aussagen des Umweltberichtes gefolgt
wird (Schutzgut Wasser),
• Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom
15.08.2024 mit Verweis auf die im B-Plan-Verfahren zu beachtenden
naturschutzrechtlichen Forderungen (Schutzgut Tiere und
Pflanzen / biologische Vielfalt);
• Landratsamt Meißen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde,
Schreiben vom 15.08.2024 mit Zustimmung zur Änderungsplanung
(Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Boden);
• Landratsamt Meißen, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben
vom 15.08.2024 mit Äußerung der Bedenkenfreiheit zur Änderungsplanung
(Schutzgut Mensch / Bevölkerung);
• Landratsamt Meißen, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben
vom 15.08.2024 mit Hinweisen zu den im Änderungsgebiet vorhandenen
Bodendenkmälern und Forderung zur Aufnahme der denkmalschutzrechtlichen
Genehmigungspflicht in Begründung
(Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter);
• Landratsamt Meißen, Untere Forstbehörde, Schreiben vom
15.08.2024 mit Forderung zur Aufnahme der Waldfläche im südlichen
Änderungsgebiet in die Planzeichnung (Schutzgut Tiere und Pflanzen
/ biologische Vielfalt);
• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom
16.08.2024 mit Bedenkenäußerung aus rohstoffgeologischer Sicht,
Hinweisen auf die radiologische Unbedenklichkeit des Plangebietes
sowie Äußerung der Bedenkenfreiheit hinsichtlich Belangen der
Agrarstruktur und Landwirtschaft (Schutzgut Mensch/ Bevölkerung,
Schutzgut Fläche, Schutzgut Boden);
• Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 08.08.2024 mit Forderung
zur Herausnahme der Flächen des planfestgestellten Kiessandtagebaus
Plotitz aus Änderungsplanung und Hinweisen zur Verlängerung
des Rahmenbetriebsplans und künftigen Nutzungen/ Renaturierungen
im Umfeld des Änderungsgebietes (Schutzgut Boden);
16 28. Februar 2025
• Landesamt für Archäologie Sachsen, Schreiben vom 12.08.2024 mit
Hinweisen zu den im Änderungsgebiet befindlichen Bodendenkmälern
und zu im Vorfeld der Bautätigkeiten durchzuführenden archäologischen
Grabungen (Schutzgut Kulturgüter und andere Sachgüter);
• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Schreiben vom
13.08.2024 mit Hinweisen auf positiven Einfluss von Agri-PV-Anlagen
auf Wasser- und Winderosion sowie zur Gestaltung und Anordnung
von Solarmodulen in Abstimmung mit landwirtschaftlicher Nutzung
(Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt,
Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Fläche);
• Landesverein Sächsischer Heimatschutz Sachsen e.V., Schreiben
vom 15.08.2024 mit Ablehnung der Planungen aus raumordnerischen
und artenschutzrechtlichen Gründen und Verweis auf die im B-Plan-
Verfahren geäußerten naturschutzrechtlichen Forderungen (Schutzgut
Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch /
Bevölkerung, Schutzgut Landschaftsbild).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des
Gesamtflächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen)
mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer
angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse,
zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten
Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber
genutzt. Der Umgriff der 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes
ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster)
zu entnehmen.
Staucha, 28.02.2025
Dirk Zschoke, Bürgermeister
Dirk Zschoke
Bürgermeister