Bebauungsplan Gemeinde Stauchitz Aufstellungsbeschluss

"Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.08.2024 bis 16.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Gemeinde Stauchitz

Kreis Meißen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ - Vorentwurf

Frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Stauchitz hat am 11.03.2024 beschlossen, für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 129, 333 bis 339, 339/a, 340, 341, 342/a, 342/b, 343/a bis 343/d, 349 bis 357, 358/a und 359 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 124, 127, 318, 319, 320 und 321, jeweils Gemarkung Plotitz, den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt. Das Aufstellungsverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren nach den §§ 2, 3 und 4 BauGB durchgeführt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf den vollständig im Außenbereich gemäß § 35 BauGB gelegenen Flächen eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Im Bebauungs­plan werden überwiegende Teile des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet zur Nutzung der Solarenergie bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung (SOAPV) festgesetzt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 10.06.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz, OT Staucha in der Zeit

vom 05. August 2024 bis einschließlich 16. August 2024

im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Stauchitz unter http://www.stauchitz.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.

Stauchitz, 31. Juli 2024

Dirk Zschoke

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Stauchitz

Herr Gerald Göpel
Amtsleiter Bau- und Ordnungsverwaltung

Tel.: 035268/ 872-44

Datenschutzerklärung

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Mitteilungspflichtige Informationen bei einer Erhebung von Daten über das sächsische Beteiligungsportal entsprechend Art. 13 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Gemeinde Stauchitz führt ein gesetzlich vorgeschriebenes Bauleitplanverfahren durch. Zur Abgabe von Stellungsnahmen nutzt die Gemeinde Stauchitz das sächsische Beteiligungsportal. Hierbei werden je nach Abfrage ggf. personenbezogene Daten verarbeitet über welche wir Sie nachfolgend informieren möchten. 

 

 

Verantwortlicher:

 

Gemeinde Stauchitz,

Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz

Tel.:       035268/ 872-0

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Web:     www.stauchitz.de

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Industrie, Bau und Immobilien
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Tel.:       0341/ 25939-0

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Zwecke:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit

dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Rechtsgrundlagen:

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Eine Stellungnahme ist ohne Anmeldung und Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Registrierung der Bürgerinnen und Bürger im sächsischen Beteiligungsportal.

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Zusätzliche Informationspflichten:

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Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen.

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Devrientstraße 5

01067 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

* Mit DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung gemeint (Abl. EU v. 4.05.2016, L 119/1),

einsehbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679

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