Außenbereichssatzung Gemeinde Stauchitz Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung für den Ortsteil Seerhausen

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.04.2024 bis 08.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Stauchitz

Ergänzungssatzung Seerhausen – Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat von Stauchitz hat in seiner Sitzung am 11. März 2024 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. 9/ 2024 und 10/ 2024 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Seerhausen nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB beschlossen und den Entwurf der Satzung in der Fassung vom Januar 2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Ziel der Ergänzungssatzung ist es, den vorhandenen Bebauungszusammenhang an der Weidaer Straße nach Nordwesten baulich zu fassen und angemessen abzurunden bzw. maßvoll zu erweitern. Mit der Ergänzungssatzung soll nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine einzelne Außenbereichsfläche in den Innenbereich einbezogen werden, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Beurteilung der Bauflächen nach § 34 BauGB zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, Durch die Ergänzungssatzung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Weiterhin bestehen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und EU-Vogelschutzgebieten (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB).

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Entwurf der Ergänzungssatzung.

Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Seerhausen in der Fassung vom Januar 2024, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Teil A) und der Begründung (Teil B), wird  für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 02.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024

während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Stauchitz, 01594 Stauchitz OT Staucha, Thomas-Müntzer-Platz 2.

Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: g.goepel@stauchitz.de). Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB erfolgt die Aufstellung der Ergänzungssatzung im vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Dirk Zschoke, Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Gerald Göpel

Amtsleiter Bau- und Ordnungsverwaltung

Gemeinde Stauchitz

Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung:

Mitteilungspflichtige Informationen bei einer Erhebung von Daten über das sächsische Beteiligungsportal entsprechend Art. 13 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Gemeinde Stauchitz führt ein gesetzlich vorgeschriebenes Bauleitplanverfahren durch. Zur Abgabe von Stellungsnahmen nutzt die Gemeinde Stauchitz das sächsische Beteiligungsportal. Hierbei werden je nach Abfrage ggf. personenbezogene Daten verarbeitet über welche wir Sie nachfolgend informieren möchten. 

 

 

Verantwortlicher:

 

Gemeinde Stauchitz,

Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz

Tel.:       035268/ 872-0

E-Mail: gemeinde@stauchitz.de

Web:     www.stauchitz.de

Gesetzlicher Vertreter:

Der/Die Bürgermeister/in

 

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist:

Jürgen Hähnel

DEKRA Automobil GmbH
Industrie, Bau und Immobilien
Niederlassung Leipzig

Torgauer Straße 235

04347 Leipzig

Tel.:       0341/ 25939-0

E-Mail:  annett.jasinsky@dekra.com | gemeinde@stauchitz.de

Web:     www.dekra.com

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Zwecke:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit

dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Rechtsgrundlagen:

Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO i. V. m. §§ 3 ff BauGB

Kategorien der erhobenen Daten:

Namen: Vor- und Nachname, akademischer Grad

Anschrift: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer

Tel.Nr.: Festnetznummer, Mobilfunknummer

E-Mailadresse

Quellen aus denen die erhobenen Daten stammen sofern sie nicht bei den betroffenen Personen erhoben wurden:

Eine Stellungnahme ist ohne Anmeldung und Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Registrierung der Bürgerinnen und Bürger im sächsischen Beteiligungsportal.

Sofern personenbezogenen Daten zu Registrierungszwecken verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Einwilligung der Nutzer und durch eine Direkterhebung der Daten bei der Registrierung.

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Die Daten können ggf. an verwaltungsinterne Stellen der Gemeinde weitergegeben werden. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Datentransfer in Drittländer:

Die Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt

Zusätzliche Informationspflichten:

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten mindestens jedoch 30 Jahre als Spezialfall. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Rechte der betroffenen Person:

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DSGVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen.

Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Die Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

* Mit DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung gemeint (Abl. EU v. 4.05.2016, L 119/1),

einsehbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679

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