Öffentliche Auslegung – Außenbereichssatzung für den Ortsteil Treben - 1. Änderung Der Gemeinderat von Stauchitz hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 den Beschluss gefasst die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Treben zu ändern. Planungsziel ist es, den Geltungsbereich der rechtskräftigen Außenbereichssatzung von Treben um zwei unmittelbar angrenzenden Grundstücke (Teilflächen) zu erweitern. Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichssatzung umfasst eine Fläche von insgesamt 0,5 ha. Betroffen sind Teilflächen der Flurstücke 10/ 1 und 11/ 6 der Gemarkung Treben. Im Ergänzungsbereich befindet sich ein gewerblich genutztes Gebäude (Werkstatt) und ein leerstehendes, für Wohnzwecke geeignetes Gutshaus. Der Gemeinderat von Stauchitz hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 den Entwurf der Außenbereichssatzung Treben – 1. Änderung in der Fassung vom 23. November 2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 i.V. m. und § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Außenbereichssatzung im Ortsteil Treben – 1. Änderung in der Fassung vom 23. No-vember 2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Außenbereichssatzung mit Fest-setzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 04.01.2023 bis einschließlich 05.02.2023 während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Stauchitz, 01594 Stauchitz OT Staucha, Thomas-Müntzer-Platz 2. Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation im Beteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite einsehbar. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung, zur Änderung der Außenbereichsatzung vom Ortsteil Treben – 1. Änderung, unberücksichtigt bleiben. Die Änderung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Treben wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Dirk Zschoke, Bürgermeister
Herr Göpel