Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogener B-Plan Nr. 87 "Neubau Einkaufsmarkt mit Bäckerei und Fleischerei"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.10.2026 bis 27.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg hat in der Sitzung am 30.09.2026 mit Beschluss SR049-2026 fol­genden Beschluss gefasst:

  1. Der Stadtratsbeschluss SR001-2025 vom 29.01.2025 zur 1. Änderung der Einzelhandels- und Zentrenkonzeption der Großen Kreisstadt Radeberg wird aufgehoben. Es gilt die Einzelhandels- und Zentrenkonzeption für die Große Kreisstadt Radeberg (1. Fortschreibung) in der Fassung vom 07.Juni 2024 (Stadtratsbeschluss SR057-2024 vom 19.06.2024).
  2. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 "Neubau Einkaufsmarkt mit Bäckerei und Fleischerei" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 0,7 ha, wovon 0,6 ha die Fläche des Vorhabenplanes betreffen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1288/9, T.v. 1313/1 und T.v. 1288/8. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 1.200 m² zzgl. Bäckerei und Fleischerei zu schaffen.
  3. Es wird das Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) angewendet, d.h. es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Satz 1 BauGB entsprechend. Wir weisen darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
  4. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Radeberg werden im Wege der Berichtigung angepasst.
  5. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme aller Planungskosten durch den Vorhabenträger zum Inhalt hat.

Im Verfahren nach §13 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, TÖB abgesehen werden. Um der Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) aber trotzdem Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Stellungnahme in einer frühen Phase der Planung zu geben, können auf Grundlage von §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) alle Planunterlagen im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Bekanntmachungsportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de

                                                ab sofort bis einschließlich 27.11.2026

eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros einzusehen.

Es besteht die Möglichkeit, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren wesentlichen Auswirkungen bei Frau Vogel, Stabsstelle Stadtentwicklung und Stadtplanung unterrichtet zu werden. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:

montags und mittwochs

                                                von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                und zusätzlich

                                                von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags und donnerstags

                                                von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                und zusätzlich

                                                von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags                                    von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. im Bekanntmachungsportal des Landes Sachsen oder E-Mail) oder während der Dienststunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel, Stabsstelle Stadtentwicklung und Stadtplanung, nach erfolgter Terminvereinbarung während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau – Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope,  potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach im Bereich der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder.

Frank Höhme

Oberbürgermeister

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

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Information der betroffenen Personen (Gewerbetreibende, Anwohner, etc.) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO) Konzepterstellung und Begleitung

Verantwortlicher: Stadt Radeberg Große Kreisstadt, Markt 17-19, 01454 Radeberg

Gesetzlicher Vertreter: Der Oberbürgermeister

Datenschutzbeauftragter: DataOrga® GmbH,

E-Mail: dsb@stadt-radeberg.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit: Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung des (z.B. Flächennutzungsplanung, INSEK, Radverkehrskonzeption, Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, Verkehrs- und Stellplatzkonzeption, Einzelhandelskonzeptes, Rahmenpläne für Stadtentwicklungsgebiete u.s.w.) der Stadt Radeberg hat das dafür verantwortliche Bauamt eine Verfahrensakte angelegt. Im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung dieser Planungen sind nunmehr Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und §3SächsDSG erforderlich. Hinweis auf Freiwilligkeit für Angaben: Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erforderlich und es überwiegen keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person.

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