Flächennutzungsplan Stadt Radeberg Öffentliche Auslegung

Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Radeberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.06.2026 bis 20.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat in seiner Sitzung am 27.05.2026 mit Beschluss SR026-2026 den Entwurf der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Radeberg für den Bereich des räumlichen Geltungsbereiches von B – Plan Nr. 82 „Gewerbegebiet Radeberg Ost“ in der Fassung vom 08.04.2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, gebilligt.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teiländerung für den Bereich des räumlichen Geltungsbereiches von B - Plan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost" in der Fassung vom 08.04.2026, zu geben, liegt dieser in Anwendung von § 3 Abs. 2 BauGB

                                    vom 19.06.2026 bis einschließlich 26.07.2026

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Ein­sichtnahme öffent­lich aus.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Ra­deberg

montags bis donnerstags

                                                von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr                                  und

freitags                                  von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr   

             

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Veröffentlichungsportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:

montags und mittwochs

                                    von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                        und zusätzlich

                                    von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags und donnerstags

                                    von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                        und zusätzlich

                                    von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags                       von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches. Bitte beachten Sie die Feiertage. An diesen Tagen ist eine Einsichtnahme im Bürgerbüro nicht möglich.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise elektronisch übermittelt werden (z.B. per Mail an die Stadtverwaltung Radeberg - zuständig Frau Vogel, Stabsstelle Stadtentwicklung und Stadtplanung - oder als Stellungnahme im Veröffentlichungsportal des Landes Sachsen) oder schriftlich in Briefform oder zur Niederschrift während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Radeberg.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel – Stabsstelle Stadtentwicklung und Stadtplanung während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau – Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope,  potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach in der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder
  • Lärmaktionsplanung für die S 95
  • Einsicht über das Geoportal: Waldkartierung, Biotopkartierung, Festlegung geschützter Landschaftsbestandteile

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Datenschutzerklärung

Information der betroffenen Personen (Gewerbetreibende, Anwohner, etc.) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO) Konzepterstellung und Begleitung

Verantwortlicher: Stadt Radeberg Große Kreisstadt, Markt 17-19, 01454 Radeberg

Gesetzlicher Vertreter: Der Oberbürgermeister

Datenschutzbeauftragter: DataOrga® GmbH,

E-Mail: dsb@stadt-radeberg.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit: Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung des (z.B. Flächennutzungsplanung, INSEK, Radverkehrskonzeption, Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, Verkehrs- und Stellplatzkonzeption, Einzelhandelskonzeptes, Rahmenpläne für Stadtentwicklungsgebiete u.s.w.) der Stadt Radeberg hat das dafür verantwortliche Bauamt eine Verfahrensakte angelegt. Im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung dieser Planungen sind nunmehr Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und §3SächsDSG erforderlich. Hinweis auf Freiwilligkeit für Angaben: Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erforderlich und es überwiegen keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person.

Kategorien von Empfängern: Auftragsverarbeiter (Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DS-GVO i.V.m. Art. 28 DS-GVO) Intern (Arbeitsgruppen und Politische Gremien (Stadtentwicklungsausschuss, Ortschaftsräte, Stadtrat u.s.w.)

Datentransfer in ein Drittland: Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.

Zusätzliche Informationspflichten:  

Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Die personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzliche Regelung eine weitere Speicherung erlaubt oder erfordert.

Rechte der betroffenen Person: Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beschwerderecht: Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten: Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Folgen der Nichtbereitstellung:

Automatisierte Entscheidungsfindung: Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.

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