Bebauungsplan Stadt Radeberg Öffentliche Auslegung

6. Änderung B - Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.05.2026 bis 30.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg hat in der Sitzung am 29.04.2026 mit Beschluss SR021-2026 fol­genden Beschluss gefasst:

  1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost“, Änderung der textlichen Festsetzung 18 und Änderung der Abgrenzung der Maßnahmefläche M2 und M3 wird beschlossen. Ziel der Änderung ist, die vollumfängliche Bebaubarkeit der festgesetzten Gewerbegebiete dieses Bebauungsplanes rechtlich zu sichern und die Abstandsforderungen von mind. 30 m zwischen Wald und Gebäuden nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG (Sächsisches Waldgesetz) zu wahren.
  2. Es wird das Verfahren nach § 13 BauGB gewählt. In Anwendung von § 13 Abs. Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, Fassung vom 02.04.2026, wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekanntzugeben und die Offenlage nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der 6.Änderung des B - Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost", Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 18 und der Abgrenzung der Maßnahmefläche M2 und M3, zu geben, liegt dieser in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

                                    vom 15.05.2026 bis einschließlich 21.06.2026

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden und § 4c BauGB nicht angewendet wird.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:

montags und mittwochs

                                    von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                und zusätzlich

                                    von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags und donnerstags

                                    von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                und zusätzlich

                                    von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags                        von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich. Bitte beachten Sie die Feiertage. An diesen Tagen ist eine Einsichtnahme im Bürgerbüro nicht möglich.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel – Stabsstelle Stadtentwicklung und Stadtplanung während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau – Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope,  potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach in der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder
  • B – Plan Nr. 3 „Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost“ - Bericht über die Schalleinwirkungen auf die westlich angrenzende Sondernutzungen und Wohngebiete an der Pillnitzer Str.“, Stand 23.11.2016
  • Einsicht über das Geoportal: Waldkartierung, Biotopkartierung, Festlegung geschützter Landschaftsbestandteile

Bitte beachten Sie, dass Frau Vogel im Zeitraum 26.05.2026 – einschließlich 09.06.2026 nicht erreichbar ist.

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Datenschutzerklärung

Information der betroffenen Personen (Gewerbetreibende, Anwohner, etc.) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO) Konzepterstellung und Begleitung

Verantwortlicher: Stadt Radeberg Große Kreisstadt, Markt 17-19, 01454 Radeberg

Gesetzlicher Vertreter: Der Oberbürgermeister

Datenschutzbeauftragter: DataOrga® GmbH,

E-Mail: dsb@stadt-radeberg.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit: Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung des (z.B. Flächennutzungsplanung, INSEK, Radverkehrskonzeption, Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, Verkehrs- und Stellplatzkonzeption, Einzelhandelskonzeptes, Rahmenpläne für Stadtentwicklungsgebiete u.s.w.) der Stadt Radeberg hat das dafür verantwortliche Bauamt eine Verfahrensakte angelegt. Im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung dieser Planungen sind nunmehr Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und §3SächsDSG erforderlich. Hinweis auf Freiwilligkeit für Angaben: Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erforderlich und es überwiegen keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person.

Kategorien von Empfängern: Auftragsverarbeiter (Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DS-GVO i.V.m. Art. 28 DS-GVO) Intern (Arbeitsgruppen und Politische Gremien (Stadtentwicklungsausschuss, Ortschaftsräte, Stadtrat u.s.w.)

Datentransfer in ein Drittland: Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.

Zusätzliche Informationspflichten:  

Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Die personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzliche Regelung eine weitere Speicherung erlaubt oder erfordert.

Rechte der betroffenen Person: Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beschwerderecht: Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten: Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

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