Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des einfachen B - Planes "Ortsteil Liegau - Augustusbad"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.11.2025 bis 17.01.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 29.10.2025 mit Beschluss SR073-2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des einfachen B - Planes "Ortsteil Liegau - Augustusbad", Änderung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung für FISt. 76/5 und 76/6 Gemarkung Liegau - Augustusbad, wird beschlossen. Ziele der Änderung sind a) die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ergänzung der öffentlichen Widmung und für den erforderlichen Grunderwerb für den bereits erfolgten Kreuzungsausbau Rödertalstraße/Bauernweg zu erarbeiten, b) die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung für FISt. 76/5 und 76/6 Ggemarkung Liegau — Augustusbad in „dörfliches Wohngebier (MDW) entsprechend § 5a BauNVO zu wandeln. Der räumliche Geltungsbereich der 1.Änderung des einfachen B — Planes „Ortsteil Liegau — Augustusbad" beträgt — 0,2 ha.
  2. Die Aufstellung der Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes für die FISt. 76/5 und 76/6 Gemarkung Liegau — Augustusbad im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB wird beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme aller durch diese Änderungsplanungen gemäß Beschlusspunkte 1 und 2 entstehenden Kosten (Planungskosten, eventuell Kosten zusätzlicher Erschließung, Kosten für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, Kopier- und Portokosten u.s.w.) zum lnhalt hat.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu geben und die Offenlage gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen. Beide Verfahren werden nach den Bestimmungen von § 13 BauGB durchgeführt. Entsprechend den Bestimmungen von § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Aden umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Im Verfahren nach § 13 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, TÖB abgesehen werden. Um der Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) aber trotzdem Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Stellungnahme in einer frühen Phase der Planung zu geben, können auf Grundlage von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) alle Planunterlagen im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de ab sofort bis einschließlich 23.12.2025 eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros und zusätzlich im Ortsamt Liegau — Augustusbad während der Öffnungszeiten des Ortsamtes Liegau — Augustusbad einzusehen. Es besteht die Möglichkeit, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren wesentlichen Auswirkungen bei Frau Vogel, Stabstelle Stadtentwicklung und Stadtplanung unterrichtet zu werden. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:
montags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (auch über die elektronischen Medien - e-mail -) oder während der Dienststunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Stabsstelle Stadtentwicklung und Stadtplanung - nach erfolgter Terminvereinbarung während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau — Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope, potentiell natürliche Vegetation, Arlen- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach im Bereich der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder.

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Datenschutzerklärung

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Information der betroffenen Personen (Gewerbetreibende, Anwohner, etc.) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO) Konzepterstellung und Begleitung

Verantwortlicher: Stadt Radeberg Große Kreisstadt, Markt 17-19, 01454 Radeberg

Gesetzlicher Vertreter: Der Oberbürgermeister

Datenschutzbeauftragter: DataOrga® GmbH,

E-Mail: dsb@stadt-radeberg.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit: Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung des (z.B. Flächennutzungsplanung, INSEK, Radverkehrskonzeption, Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, Verkehrs- und Stellplatzkonzeption, Einzelhandelskonzeptes, Rahmenpläne für Stadtentwicklungsgebiete u.s.w.) der Stadt Radeberg hat das dafür verantwortliche Bauamt eine Verfahrensakte angelegt. Im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung dieser Planungen sind nunmehr Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und §3SächsDSG erforderlich. Hinweis auf Freiwilligkeit für Angaben: Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erforderlich und es überwiegen keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person.

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