Flächennutzungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Radeberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.09.2025 bis 24.10.2025
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Planzeichnung

Ziel der Änderung ist eine Änderung der Darstellung der Tauschflächen der Stadt Radeberg mit der Radeberger Exportbierbrauerei GmbH von „private oder öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Dauerkleingärten", in „gewerbliche Baufläche". Die Änderung bezieht sich auf einen Flächenanteil von ~ 0,33 ha.

Durch diesen Grundstückstausch zwischen der Radeberger Exportbierbrauerei GmbH und der Großen Kreisstadt Radeberg (Grundstückseigentümer der Flächen des Kleingartenvereins "Kiesberg e.V."), wird die Stadt Radeberg in die Lage versetzt, Grundstücksflächen im Quartier der ehemaligen Eschebachwerke für eine anderweitige bauliche Nnutzung zu entwickeln.

Im Vorfeld fanden intensive Abstimmungsgespräche der Stadt mit dem Territorialverband der Gartenfreunde des Landkreises Bautzen e.V., mit dem Vorstand des Kleingartenvereins "Kiesberg e.V." und der Radeberger Exportbierbrauerei statt. Im Ergebnis konnten sich alle Beteiligten auf diese Lösung des Flächentausches einvernehmlich einigen. Damit die Tauschflächen für die Radeberger Exportbierbrauerei auch als Grundstücksfläche für Betriebserweiterungen gewerblich nutzbar werden, muss die Darstellung des Flächennutzungsplanes geändert werden in "gewerbliche Baufläche".

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

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Verantwortlicher: Stadt Radeberg Große Kreisstadt, Markt 17-19, 01454 Radeberg

Gesetzlicher Vertreter: Der Oberbürgermeister

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E-Mail: dsb@stadt-radeberg.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit: Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung des (z.B. Flächennutzungsplanung, INSEK, Radverkehrskonzeption, Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, Verkehrs- und Stellplatzkonzeption, Einzelhandelskonzeptes, Rahmenpläne für Stadtentwicklungsgebiete u.s.w.) der Stadt Radeberg hat das dafür verantwortliche Bauamt eine Verfahrensakte angelegt. Im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung dieser Planungen sind nunmehr Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und §3SächsDSG erforderlich. Hinweis auf Freiwilligkeit für Angaben: Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erforderlich und es überwiegen keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person.

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