Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

B - Plan Nr. 86 "Wohngebiet Ernst - Thälmann - Straße / Goetheweg, Großerkmannsdorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.09.2025 bis 24.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines stark durchgrünten Wohngebietes für Einfamilienhaus- und Zweifamilienhausbebauung. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~1,04 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf: 425/1 und 425/2.
Es wird das Verfahren auf Grundlage von §13a BauGB (Baugesetzbuch) angewendet.

Wir möchten auf die Bestimmungen von §13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB hinweisen, dass Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des §1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass auf Grundlage von §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 4 BauGB welche Arten Umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6a Abs. 1 und 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. §4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

In Anwendung von §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Datenschutzerklärung

Information der betroffenen Personen (Gewerbetreibende, Anwohner, etc.) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO) Konzepterstellung und Begleitung

Verantwortlicher: Stadt Radeberg Große Kreisstadt, Markt 17-19, 01454 Radeberg

Gesetzlicher Vertreter: Der Oberbürgermeister

Datenschutzbeauftragter: DataOrga® GmbH,

E-Mail: dsb@stadt-radeberg.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit: Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung des (z.B. Flächennutzungsplanung, INSEK, Radverkehrskonzeption, Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, Verkehrs- und Stellplatzkonzeption, Einzelhandelskonzeptes, Rahmenpläne für Stadtentwicklungsgebiete u.s.w.) der Stadt Radeberg hat das dafür verantwortliche Bauamt eine Verfahrensakte angelegt. Im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung dieser Planungen sind nunmehr Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und §3SächsDSG erforderlich. Hinweis auf Freiwilligkeit für Angaben: Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erforderlich und es überwiegen keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person.

Kategorien von Empfängern: Auftragsverarbeiter (Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DS-GVO i.V.m. Art. 28 DS-GVO) Intern (Arbeitsgruppen und Politische Gremien (Stadtentwicklungsausschuss, Ortschaftsräte, Stadtrat u.s.w.)

Datentransfer in ein Drittland: Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.

Zusätzliche Informationspflichten:  

Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Die personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzliche Regelung eine weitere Speicherung erlaubt oder erfordert.

Rechte der betroffenen Person: Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beschwerderecht: Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten: Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Folgen der Nichtbereitstellung:

Automatisierte Entscheidungsfindung: Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang