Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2025 und 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Radeberg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt gemäß § 76 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Radeberg, Markt 18 vom
07.05.2025 bis 15.05.2025
zu den Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 8.30-11.15 Uhr und 12.00-16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.30-11.15 Uhr und 12.00-18.00 Uhr
Freitag 8.30-14.00 Uhr
öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO für die Dauer von 14 Arbeitstagen, 07.05.2025 bis 26.05.2025, die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich bei der Stadtverwaltung Radeberg, Markt 19 zu erheben.
Frank Höhme
Oberbürgermeister
Radeberg, den 15.04.2025
Kämmerei der Stadtverwaltung Radeberg kaemmerei@stadt-radeberg.de