Verfahren Stadt Radeberg Haushalt und Finanzen

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2025 und 2026

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.05.2025 bis 15.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Rathaus Radeberg (c) Stadtverwaltung Radeberg

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Radeberg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt gemäß § 76 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Radeberg, Markt 18 vom

07.05.2025 bis 15.05.2025

zu den Öffnungszeiten

            Montag und Mittwoch                                8.30-11.15 Uhr und 12.00-16.00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag                         8.30-11.15 Uhr und 12.00-18.00 Uhr

            Freitag                                                          8.30-14.00 Uhr

öffentlich aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO für die Dauer von 14 Arbeitstagen, 07.05.2025 bis 26.05.2025, die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich bei der Stadtverwaltung Radeberg, Markt 19 zu erheben.

Frank Höhme

Oberbürgermeister

Radeberg, den 15.04.2025

Kontakt

Kämmerei der Stadtverwaltung Radeberg
kaemmerei@stadt-radeberg.de

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