Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 05.03.2025 mit Beschluss SR009-2025 folgenden Beschluss gefasst:
Um der Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Straße und An den Leithen"
i.d.F. 02.12.2024 zu geben, liegt dieser in Anwendung von § 3 Abs. 2 BauGB
vom 21.03.2025 bis einschließlich 27.04.2025
in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich können die Planunterlagen während diesem Zeitraum im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:
montags und mittwochs
von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich
von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags und donnerstags
von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.
Alle Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu diesem Verfahren eingegangen sind, können bei Frau Vogel – Bauamt – während der Sprechzeit des Bauamtes eingesehen werden.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (auch in digitaler Form per E-Mail an Frau Vogel – u.vogel@stadt-radeberg.de – oder über die Möglichkeiten der Stellungnahme im Bekanntmachungsportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de) bzw. auch während der Sprechzeiten des Rathauses zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel – Bauamt – während der Sprechzeit einsehbar:
Frau Ute Vogel Telefon: +49 3528 450250 E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de