Bebauungsplan Stadt Radeberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung B-Plan Nr. 73 "urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Straße und An den Leithen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.03.2025 bis 05.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 05.03.2025 mit Beschluss SR009-2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der anerkannten Naturschutzvereinigungen wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Straße und An den Leithen" i.d.F. 02.12.2024, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B wird gebilligt. Eine Begründung, Teil C-1, und ein Umweltbericht, Teil C-2, einschließlich Anlagen sind beigefügt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Um der Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Straße und An den Leithen"

i.d.F. 02.12.2024 zu geben, liegt dieser in Anwendung von § 3 Abs. 2 BauGB

                                    vom 21.03.2025 bis einschließlich 27.04.2025

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen während diesem Zeitraum im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:

montags und mittwochs

                                    von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                und zusätzlich

                                    von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags und donnerstags

                                    von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                und zusätzlich

                                    von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags                        von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.

Alle Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu diesem Verfahren eingegangen sind, können bei Frau Vogel – Bauamt – während der Sprechzeit des Bauamtes eingesehen werden.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (auch in digitaler Form per E-Mail an Frau Vogel – u.vogel@stadt-radeberg.de – oder über die Möglichkeiten der Stellungnahme im Bekanntmachungsportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de) bzw. auch während der Sprechzeiten des Rathauses zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel – Bauamt – während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope,  potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg und der Ortsteile Ullersdorf, Großerkmannsdorf und Liegau-Augustusbad
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach in der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder
  • Hochwassergefahren- und -risikokarten Große Röder, Abschnitt oberhalb der Talsperre Radeburg, Stand 12/2021
  • Lärmaktionsplan zu dem Betrachtungsbereich der S 95
  • Lärmbetrachtungen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Gegenstände

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  • Dokumente

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