Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg hat in der Sitzung am 29.01.2025 mit Beschluss SR116-2024 folgenden Beschluss gefasst:
Im Verfahren nach § 13 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, TÖB abgesehen werden. Um der Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) aber trotzdem Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Stellungnahme in einer frühen Phase der Planung zu geben, können auf Grundlage von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) alle Planunterlagen im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Bekanntmachungsportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de
ab sofort bis einschließlich 07.03.2025
eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros einzusehen.
Es besteht die Möglichkeit, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren wesentlichen Auswirkungen im Bauamt, Frau Vogel, unterrichtet zu werden. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:
montags und mittwochs
von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr und zusätzlich
von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags und donnerstags
von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. im Bekanntmachungsportal des Landes Sachsen oder E-Mail) oder während der Dienststunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt nach erfolgter Terminvereinbarung während der Sprechzeit einsehbar:
Frau Ute Vogel Telefon: +49 3528 450250 E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de