In Umsetzung der EU – Umgebungslärmrichtlinie und i.V.m. § 47a - f Bundes – Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Stadt Radeberg zur Durchführung der Lärmaktionsplanung verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung schließt an die durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführte und fortgeschriebene Lärmkartierung an und ist durch alle Städte und Gemeinden mit lärmbetroffenen Einwohnern in den kartierten Gebieten durchzuführen. In Radeberg sind die Bebauungen im Stadtgebiet entlang der S 95 (Pulsnitzer Str., August – Bebel – Str., Dresdener Str.) betroffen und ein Teilbereich der B 6 und die S 177 gehören zu den kartierten Straßen.
Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minderung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Städte und Gemeinden zu erstellen, alle 5 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist ein mehrstufiges Verfahren, welches in enger Abstimmung mit der Öffentlichkeit sowie mit anderen Behörden erfolgt.
Stadtverwaltung Radeberg
Bauamt, SG Stadtplanung
Frau Vogel