Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des einfachen B – Planes Nr. 31 „Eschebach – Gewerbehof“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.09.2023 bis 16.10.2023
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Stadtrat der Stadt Radeberg in der Sitzung am 30.03.2022 mit Beschluss SR010-2022 folgenden Beschluss gefasst hat:

  1. Die Aufstellung der 2. Änderung des einfachen B – Planes „Eschebach – Gewerbehof“ wird beschlossen. Ziel der Änderung ist:
    • Übernahme der Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg in die Festsetzungen des Bebauungsplanes
    • Wandlung des einfachen Bebauungsplanes in einen qualifizierten Bebauungsplan. Der räumliche Geltungsbereich beträgt ~ 6,75 ha und umfasst das gesamte Plan-gebiet des einfachen B – Planes Nr. 31. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches wird durch beiliegenden Planauszug bestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Haupteigentümer der Brachflächen im räumlichen Geltungsbereich des einfachen B – Planes Nr. 31 einen Städtebaulichen Vertrag auf Grundlage von § 11 BauGB abzuschließen, der die Übernahme aller Kosten der 2. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Eschebach – Gewerbehof“ zum Inhalt hat (alle Honorarkosten, Porto- und Kopierkosten, Kosten zusätzlicher Erschließung, u.s.w.).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben.
  4. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Erarbeitung der 2. Änderung des einfachen B – Planes Nr. 31 zu beauftragen.

Die 1. Fortschreibung des Einzelkonzeptes der Stadt Radeberg ist in Arbeit. Die Ergebnisse werden uns im Oktober 2023 vorgestellt werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass für den geplanten Neubau der Außenstelle des Gymnasiums eine Traufhöhe von mind.12 m erforderlich sein wird. Die Festsetzung der zulässigen max. Traufhöhe des einfachen B – Planes Nr. 31 wird entsprechend angepasst werden.

Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt, sozusagen um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, soll dieser im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum Baugesetzbuch kann eingeschätzt werden, dass dieser keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.

Wir weisen darauf hin, dass in Anwendung von § 13 BauGB bei diesem Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen werden wird.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden im Wege der Berichtigung zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.

Es besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) in Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. §13 a BauGB frühzeitig in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum

                                                ab sofort bis einschließlich 16.10.2023

während der Sprechzeiten des Bauamtes:

montags, dienstags, donnerstags und freitags

                                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                        und zusätzlich

dienstags                   von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr                     und zusätzlich

donnerstags              von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterschei­dende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.

Alle zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 vorhandenen Planunterlagen können während des genannten Zeitraumes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch im In­ternet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieses Zeitraumes können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de) oder während der Dienst­stunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radeberg

Oberbürgermeister Frank Höhme

Tel. 03528 / 450 201

 

Stadtverwaltung Radeberg

Bauamt, SGL Stadtplanung

Frau Vogel

Tel. 03528 / 450 250

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