Bebauungsplan Stadt Radeberg Öffentliche Auslegung

Einfacher Bebauungsplan "Ortsteil Liegau - Augustusbad"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.05.2023 bis 19.06.2023
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Einfacher Bebauungsplan „Ortsteil Liegau – Augustusbad“, i.d.F. vom 31.03.2023

- Abwägungsbeschluss

- Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches

- Billigungsbeschluss

- Beschluss zur Offenlage

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 26.04.2023 mit Beschluss SR027-2023 fol­genden Beschluss gefasst:

  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der räumliche Geltungsbereich wird geringfügig geändert. Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches der Planzeichnung – Teil A, Fassung 31.03.2023.
  3. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes „Ortsteil Liegau – Augustusbad“ in der Fassung vom 31.03.2023, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den Textlichen Festsetzungen – Teil B und der beigefügten Begründung – Teil C wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Wir möchten Ihnen den Inhalt dieser Planung gern vorstellen und mit Ihnen über Ihre Vorstellungen zur Gestaltung des Ortsbildes von Liegau – Augustusbad diskutieren. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu einer Öffentlichkeitsveranstaltung am Donnerstag, den 11. Mai 2023, 18.30 Uhr ins Epilepsiezentrum Kleinwachau, Restaurant des Werkstattgebäudes im 1. OG, Kleinwachauer Str. 30 in Liegau – Augustusbad zu kommen.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes „Ortsteil Liegau – Augustusbad“ in der Fassung vom 31.03.2023, zu geben, liegt dieser in Anwendung von § 3 Abs. 2 BauGB

                                    vom 15.05.2023 bis einschließlich 19.06.2023

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro sowie im Ortsamt des Ortsteiles Liegau – Augustusbad zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen während diesem Zeitraum im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Radeberg während folgender Zeiten:

montags und mittwochs

                                    von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                und zusätzlich

                                    von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags und donnerstags

                                    von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr                und zusätzlich

                                    von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags                        von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich. Im Ortsamt Liegau – Augustusbad sind die Auslegungsunterlagen während der Sprechzeit des Ortsamtes öffentlich zugänglich.

Alle Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB und

§ 4 Abs. 1 BauGB zu diesem Verfahren eingegangen sind, können bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit des Bauamtes eingesehen werden.

In Anwendung von § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (auch in digitaler Form per mail an Frau Vogel u.vogel@stadt-radeberg.de oder über die Möglichkeiten der Stellungnahme im Bekanntmachungsportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de) bzw. auch während der Sprechzeiten des Rathauses oder des Ortsamtes Liegau - Augustusbad zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 6 BauGB (Baugesetzbuch) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau – Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope,  potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg und der Ortsteile Ullersdorf, Großerkmannsdorf und Liegau - Augustusbad
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach in der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder
  • Hochwassergefahren- und –risikokarten Große Röder, Abschnitt oberhalb der Talsperre Radeburg, Stand 12/2021
  • Lärmaktionsplan zu dem Betrachtungsbereich der S 95
  • Lärmbetrachtungen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radeberg

Bauamt

SGL Stadtplanung

Frau Vogel

Tel. 03528 / 450250

u.vogel@stadt-radeberg.de

 

Ortsamt Liegau - Augustusbad

Ortsvorsteher Herr Pecherz

Frau Szatkowski

Tel. 03528 / 44 73 16

ortsamt-liegau@stadt-radeberg.de

 

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