Hinweis:
In der beigefügten Entwurfsplanung ist die blaue Linie immer die festgesetzte Baugrenze (gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO) und die rote Linie ist die festgesetze Umgrenzung von Flächen für Gemeinschaftstiefgaragen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB), übernommen aus der rechtskräftigen Satzung des B - Planes Nr. 73.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 28.09.2022 mit Beschluss SR070-2022 folgenden Beschluss gefasst:
Es besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) in Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum
ab sofort bis einschließlich 14.11.2022
während der Sprechzeiten des Bauamtes:
montags, dienstags, donnerstags und freitags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und zusätzlich
donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Alle zu der 1. Änderung des B – Planes Nr. 73 „urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Str. und An den Leithen“ vorhandenen Planunterlagen (z.B. Entwurf der Gicon – Großmann Ingenieur Consult GmbH für die Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshauses) können während des genannten Zeitraumes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während dieses Zeitraumes können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de) oder während der Dienststunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf die Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften während der Covid-19-Pandemie wird hingewiesen.
Frank Höhme
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Radeberg
Bauamt, SGL Stadtplanung Frau Vogel
Tel. 03528 / 450 250
Markt 17 - 19
01454 Radeberg