Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung B - Plan Nr. 73 "urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Straße und An den Leithen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.10.2022 bis 14.11.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Hinweis:

In der beigefügten Entwurfsplanung ist die blaue Linie immer die festgesetzte Baugrenze (gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO) und die rote Linie ist die festgesetze Umgrenzung von Flächen für Gemeinschaftstiefgaragen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB), übernommen aus der rechtskräftigen Satzung des B - Planes Nr. 73.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 28.09.2022 mit Beschluss SR070-2022 fol­genden Beschluss gefasst:

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des B – Planes Nr. 73 „urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Str. und An den Leithen“ wird beschlossen. Ziel der 1. Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen der rechtskräftigen Satzung des B – Planes Nr. 73 an den in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.07.2022 vorgestellten Entwurf der Gicon – Großmann Ingenieur Consult GmbH für die Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus.
  1. Die 1. Änderung des B – Planes Nr. 73 ist im Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer - VENTAR Immobilien AG mit Sitz in Böblingen - einen städtebaulichen Vertrag auf Grundlage von § 11 BauGB abzuschließen, der die Übernahme aller Kosten dieser Planänderung (z.B. alle Honorarkosten, Kopier- und Portokosten, Kosten für eventuell zusätzliche Erschließungsleistungen, Kosten für die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen) zum Inhalt hat.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des B – Planes Nr. 73 öffentlich bekannt zu geben und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit durchzuführen.

Es besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) in Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum

                                                ab sofort bis einschließlich 14.11.2022

während der Sprechzeiten des Bauamtes:

montags, dienstags, donnerstags und freitags

                                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                        und zusätzlich

dienstags                   von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr                     und zusätzlich

donnerstags              von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterschei­dende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.

Alle zu der 1. Änderung des B – Planes Nr. 73 „urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Str. und An den Leithen“ vorhandenen Planunterlagen (z.B. Entwurf der Gicon – Großmann Ingenieur Consult GmbH für die Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshauses) können während des genannten Zeitraumes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch im In­ternet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieses Zeitraumes können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de) oder während der Dienst­stunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften während der Covid-19-Pandemie wird hingewiesen.

Frank Höhme

Oberbürgermeister

 

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radeberg 

Bauamt, SGL Stadtplanung Frau Vogel

Tel. 03528 / 450 250

Markt 17 - 19

01454 Radeberg

 

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