Bebauungsplan Stadt Radeberg Beschluss

Satzung über eine Veränderungssperre zur 9. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand", Ortsteil Großerkmannsdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 07.05.2021 bis 07.05.2023
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Planzeichnung

Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen:

  • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radeberg

Bauamt

SG Stadtplanung

Frau Vogel, Tel. 03528 / 450250

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung über eine Veränderungssperre
  • Anlage - Planzeichnung

Informationen

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