Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Radeberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung der Ergänzungssatzung "Langebrücker Str., T.v. Flstck. 232/30, OT Liegau - Augustusbad"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.01.2021 bis 24.02.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Die rechtskräftige Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flurstück Nr. 232/30, OT Liegau-
Augustusbad" i.d.F. vom 06.07.2005 schuf die Voraussetzungen für die Errichtung einer einreihigen
Wohnbebauung entlang der Langebrücker Straße. Die Flurstücke 232/46, 232/47, 232/48, 232/49 und 232/50 wurden bereits mit insgesamt 5 Einfamilienhäuser bebaut.

Anlass der 1. Änderung der Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flurstück Nr. 232/30, OT Liegau-Augustusbad" ist die beabsichtigte Einbeziehung der südlich an den Geltungsbereich der Ergänzungssatzung angrenzenden Flurstücke 232/60, 232/61, 232/62 und 232/63 nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den unbeplanten Innenbereich der Ortslage Liegau-
Augustusbad, um diese Flächen als Gartenland im Zusammenhang mit der vorhandenen Wohnbebauung Langebrücker Straße 19 - 27 nutzen und einzäunen zu können.

Kontaktperson

Frau Vogel, Bauamt, SGL Stadtplanung

Tel. 03528 / 450 250, mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Stadtverwaltung Radeberg

Markt 17 - 19

01454 Radeberg

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen und Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.