Die Ortschaft Ullersdorf ist - zumal wegen ihrer Nähe zur Landeshauptstadt Dresden - nach wie vor ein gefragter Wohnbaustandort. Dieser Nachfrage kann derzeit praktisch nicht entsprochen werden. Um der steigenden Nachfrage nach Wohnbauland gerecht zu werden, gleichzeitig aber den bisher unbeplanten Außenbereich vor weiterer Inanspruchnahme zu schützen, sollen mit der 1. Änderung des Bebauungsplans die bisher unbebauten Flächen innerhalb des bestehenden Plangebietes einer Nutzung als Wohnbauland zugeführt werden.
Des Weiteren wurden folgende Ziele der Planänderung im Aufstellungsbeschluss formuliert, um die Nutzungsmöglichkeiten des bestehenden Baugebietes unter Berücksichtigung des ursprünglichen städtebaulichen Konzeptes geringfügig zu erweitern:
• Änderung des Anrechnungsmodus der Nebenanlagen entsprechend den Regelungen im 6. Ände-rungsplan zum Bebauungsplan Nr. 1/90 „Wohnbaugebiet Ullersdorf I Dresden" vom 29.10.2015,
• Änderung der Festsetzungen für die an das Grundstück Flurstück Nr. 253/19 angrenzende Teilflä-che der Ausgleichsflächen (Anlage 4 Fläche 1) dahingehend, dass sie der Unterbauung durch Heizschlangen eines Wärmetauschers zugänglich wird.
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