Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Falkenstein/Vogtl. über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Änderungsbebauungsplanes zum Bebauungsplan „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“
Der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2023 den Entwurf des Änderungsbebauungsplanes zum Bebauungsplan „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ Stand November 2023 bestehend aus Teil A - Planzeichnung sowie Teil B - Textliche Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht Stand November 2023 gebilligt und beschlossen die vollständigen Planunterlagen, sämtliche vorliegenden umweltbezogenen Informationen und umweltbezogene Stellungnahmen (Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 – Schalltechnische Gutachten – vom 25.9.2020 und 21.12.2020, Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.7.2022 und 20.7.2023, Stellungnahmen des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 6.7.2022, 28.11 2022 und 24.7.2023, Stellungnahmen des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 11.8.2022, 8.12.2022 und 9.8.2023, Stellungnahme des Regionalbauernverbandes Vogtland e. V. 10.8.2022, Stellungnahme des Zweckverbandes Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ Geschäftsstelle Schloss Schlettau vom 12.8.2022, 18.7.2023) für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Nachbargemeinden, planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig zu beteiligen.
Der räumliche Geltungsbereich wird am nordöstlichen Rand des Plangebietes vom Umspannwerk der envia-M und der Streusiedlung Polnischer Michel, im Süden vom Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz, im Westen durch eine Waldfläche Richtung Oberlauterbach und im Norden durch den Radweg Oelsnitz-Falkenstein/Vogtl. begrenzt.
Er umfasst teilweise oder vollständig die Flurstücke Nr. 470a, 466a, 1013, 1014/3, 1015/3, 1015/4, 1019/1, 1019/2, 1019/3, 1020/4, 1020/6, 1020/9, 1020/10, 1020/11, 1021/3, 1021/4, 1021/6, 1021/7, 1021/8, 1022/2, 1022/4, 1022/6, 1022/7, 1022/8, 1022/9, 1022/10, 1023/2, 1023/4, 1023/6, 1023/7, 1023/8, 1023/9, 1023/10, 1023b der Gemarkung Dorfstadt.
Zusätzlich zum Gebiet des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes werden folgende Flurstücke in den Änderungsbebauungsplan integriert: Flurstück Nr. 265/1, 265/4 sowie teilweise 265/7 der Gemarkung Oberlauterbach sowie 1018/6, 1018/7, 1018/13 und 1025 der Gemarkung Dorfstadt.
Das Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden „Industriegebietes Falkenstein-Siebenhitz“ als Voraussetzung für die Ansiedlung von weiterem Gewerbe.
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes zum Bebauungsplan „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 11.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl., im Bauamt 1. OG - Zi. 03/04, Willy-Rudert-Platz 1, 08223 Falkenstein/Vogtl., zu folgenden Zeiten
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen zum Weihnachtsfest 2023 und dem Jahreswechsel 2023/24.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen:
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vollständigen zweistufigen Verfahren unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB mit Umweltbericht nach §2a BauGB durchgeführt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Falkenstein/Vogtl. unter https://stadt-falkenstein.de/ , Startseite unter Wirtschaft & Stadtplanung eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf von jedermann schriftlich bei der Stadt Falkenstein unter o.g. Adresse oder während der o.g. Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle unter o.g. Adresse vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Falkenstein/Vogtl., den 24.11.2023
M. Siegemund Siegel Bürgermeister
Anlage
Lageplan
Stadt Falkenstein/Vogtl.
Bernhardt, Michaela
Stadtbauamt
Sachgebiet Stadtplanung