Bebauungsplan Stadt Falkenstein/Vogtl. Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Wohngebiet "Am Oberen Weg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.12.2022 bis 21.12.2022
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Planzeichnung

Die Stadt Falkenstein/Vogtl. als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein macht für die Gemeinde Neustadt/Vogtl. folgendes bekannt:

Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB Wohngebiet „Am Oberen Weg“ der Gemeinde Neustadt/Vogtl.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neustadt/Vogtl. fasste in öffentlicher Sitzung am 29.09.2022 den Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB Wohngebiet „Am Oberen Weg“ der Gemeinde Neustadt/Vogtl. Nr. 07/024/2019 vom 27.11.2019 mit dem Ziel der Überleitung dieses Verfahrens von §13b „alt“ BauGB 2017 nach §13b „neu“ BauGB 2021.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich ist mit schwarz-weiß gebänderter Linie gekennzeichnet.

In der Gemeinde Neustadt/Vogtl. besteht eine Nachfrage nach Baugrundstücken für eine individuelle Wohnbebauung im Gemeindegebiet. Im Zuge der Überprüfung der dafür zur Verfügung stehenden Flächen kommt für den dargestellten Bereich eine bedarfsgerechte Wohnbauentwicklung in Betracht.

Um für dieses Gebiet die zukünftige Entwicklung zu sichern und städtebaulich abschließend zu ordnen sowie zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein Bebauungsplan nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Für das Gemeindegebiet Neustadt/Vogtl. liegt ein wirksamer Flächennutzungsplan vor, darin ist das Plangebiet als Wohngebiet dargestellt.

Der § 13 b BauGB gestattet dabei die Anwendung des beschleunigten Verfahrens. Die Bedingungen sind erfüllt:

  1. Die Grundfläche im Sinne des § 13 b Abs. 1 Satz 1 beträgt weniger als 10.000 m²
  2. Die zu überplanende Fläche schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an
  3. Es wird kein Vorhaben geplant, welches der Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. dem SächsUVPG unterliegt
  4. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

Wegen der geringen Gebietsgröße gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig, d.h., ein naturschutzrechtlicher Eingriffsausgleich mit entsprechend festzusetzenden Kompensationsmaßnahmen ist nicht erforderlich.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Daher wird

  • von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,
  • gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
  • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
  • von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB

abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl., Hauptstraße 5b in 08223 Falkenstein/Vogtl. im Bauamt Zimmer 2.4 in der Zeit vom 05.12.2022 bis 21.12.2022 während nachfolgend genannten Dienstzeiten

Montag           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Neustadt/Vogtl., Zimmer Bauwesen 1. Etage, Oelsnitzer Straße 40, 08223 Neustadt/Vogtl. zu folgenden Zeiten

Dienstag         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

unterrichten. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. und in der Gemeindeverwaltung Neustadt/Vogtl. unter den o.g. Anschriften abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie ein Hygienekonzept umgesetzt wird und dadurch bei hohem Besucheraufkommen Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03745 741 601 (Sekretariat Stadtbauamt der Stadt Falkenstein/Vogtl).

Falkenstein/Vogtl., den 15.11.2022                                       M. Siegemund

                                                                                               Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Neustadt/Vogtl.

Frau Günnel

Gegenstände

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  • Anlage

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