Bebauungsplan Stadt Falkenstein/Vogtl. Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz", Stadt Falkenstein/Vogtl.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2022 bis 12.08.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“

Der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl. hat in öffentlicher Sitzung am 21.06.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ gemäß §2 (1) BauGB gefasst.

Der rechtswirksame Bebauungsplan „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ soll um die nördlich angrenzenden Grundstücke, welches die Flurstücke der Gemarkung Oberlauterbach 265/1, 265/4 sowie teilweise 265/7 und der Gemarkung Dorfstadt 1018/6, 1018/7, 1018/13, 1025 umfassen, erweitert werden.

Folgende Grundstücke des rechtswirksamen Bebauungsplanes werden in den Änderungsbereich einbezogen:

  • Flurstücksnummer 1019/1 Gemarkung Dorfstadt vollständig sowie
  • Flurstücksnummern 1023/5 und 1023/6 Gemarkung Dorfstadt teilweise

Der Änderungsbereich wird begrenzt durch

  • den Radweg Falkenstein - Oelsnitz im Norden
  • das Umspannwerk im Osten
  • das bestehende Industriegebiet im Süden sowie
  • das Waldgebiet im Westen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im beigefügten Lageplan mit einer unterbrochen schwarz gebänderten Linie zeichnerisch dargestellt.

Planungsziel:

  • Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ sind Voraussetzungen für die Ansiedlung von weiterem Gewerbe zu schaffen. Gleichzeitig soll perspektivisch eine variable Grundstücksbildung im Verfahrensgebiet ermöglicht werden.

Die geplanten Änderungen im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein – Siebenhitz“ betreffen den Bereich des Trieber Weges sowie den unmittelbar angrenzenden Bereich der ausgewiesenen Industriegebietsflächen.

Die zulässige Art der baulichen Nutzung für das Erweiterungsgebiet soll als Gewerbegebiet nach § 8 der BauNVO definiert werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ wird im vollständigen zweistufigen Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und mit frühzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB mit Umweltbericht nach §2a BauGB durchgeführt.

Die Öffentlichkeit kann sich frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wie folgt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ (Vorentwurf: Planzeichnung – Teil A, Begründung, Umweltbericht) liegen in der Zeit vom

11.7. bis einschließlich 12.8.2022

in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl., im Bauamt Zimmer 2.4, Hauptstraße 5 b, 08233 Falkenstein/Vogtl., zu folgenden Zeiten

Montag                       09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag                        09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Falkenstein/Vogtl. unter https://stadt-falkenstein.de/ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf von jedermann schriftlich bei der Stadt Falkenstein unter o.g. Adresse oder während der o.g. Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle unter o.g. Adresse vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG, Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Nieder-schrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-falkenstein.de abgegeben werden können.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie ein Hygienekonzept umgesetzt wird und dadurch bei hohem Besucheraufkommen Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03745 741 601 (Sekretariat Stadtbauamt der Stadt Falkenstein/Vogtl.).

Falkenstein/Vogtl., den 22.6.2022

M. Siegemund                                                                                Siegel
Bürgermeister           

 

Kontaktperson

Stadt Falkenstein/Vogtl.

SG Stadtplanung

Michaela Bernhardt

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbericht Maßnahmeblätter
  • Umweltbericht Karte 1
  • Umweltbericht Karte 2

Informationen

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