Bebauungsplan Stadt Falkenstein/Vogtl. Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Wohngebiet "Am Stadtpark" der Stadt Falkenstein/Vogtl.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2022 bis 12.08.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Falkenstein/Vogtl. über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Stadtpark"

Der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Stadtpark“ in der Fassung 04/2022 bestehend aus Teil A - Planzeichnung M 1 : 500 sowie Teil B Textliche Festsetzungen sowie die Begründung in der Fassung 04/2022 gebilligt und beschlossen, die vollständigen Planunterlagen sowie die vorliegenden Fachgutachten zur artenschutzfachlichen Risikoeinschätzung und zur Ausbreitungsrechnung für Luftschadstoffe (Geruchsimmissionsprognose) für die Dauer von einem Monat nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Nachbargemeinden, planberührte Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig zu beteiligen.

Der räumliche Geltungsbereich wird von der Paul-Popp-Straße im Norden, von der Heinrich-Heine-Straße im Osten, dem Gewerbe- und Mischgebiet „Falgard“ im Süden sowie von den Grundstücken der Auerbacher Wohnungsbaugenossenschaft eG mit mehrgeschossigen Wohnbauten im Westen begrenzt. Er umfasst die Flurstücke Nr. 474/2, 475/4 und 481/2 der Gemarkung Falkenstein (siehe Lageplan). Planungsziel ist die Errichtung von ca. 20 Einfamilienhäusern.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Stadtpark“ mit Begründung liegen in der Zeit vom 11.7. bis einschließlich 12.8.2022 in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl., im Bauamt Zimmer 2.4, Hauptstraße 5 b, 08233 Falkenstein/Vogtl., zu folgenden Zeiten

Montag                       09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag                        09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen:

  • Artenschutzfachliche Risikoabschätzung,
  • Ausbreitungsrechnung für Luftschadstoffe (Immissionsprognose für Geruch) mit Anlage der Prüfung der Repräsentativität meteorologischer Daten

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Falkenstein/Vogtl. unter https://stadt-falkenstein.de/ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf von jedermann schriftlich bei der Stadt Falkenstein unter o.g. Adresse oder während der o.g. Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle unter o.g. Adresse vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG, Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Nieder-schrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-falkenstein.de abgegeben werden können.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie ein Hygienekonzept umgesetzt wird und dadurch bei hohem Besucheraufkommen Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03745 741 601 (Sekretariat Stadtbauamt der Stadt Falkenstein/Vogtl).

Falkenstein/Vogtl., den 1.6.2022

M. Siegemund                                                                               
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Falkenstein/Vogtl.

SG Stadtplanung

Michaela Bernhardt

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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