Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 mit Beschluss Nr. 29-05/2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Biensdorf“ in acht Teilflächen im zweistufigen Regelverfahren beschlossen. Die vier davon in der Gemarkung Großröhrsdorf liegenden Teilflächen bilden den Bebauungsplan „Solarpark Großröhrsdorf“. Für die in der Gemarkung Biensdorf liegenden Teilflächen wird der Bebauungsplan „Solarpark Biensdorf“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Lokalanzeiger der Stadt Liebstadt Ausgabe März 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Der vorgesehene Bebauungsplan „Solarpark Großröhrsdorf“ umfasst vier Geltungsbereiche mit einer Gesamtgröße von ca. 62,6 ha. Sie liegen westlich und östlich der Ortslage Großröhrsdorf. Die Flächen werden bisher landwirtschaftlich genutzt.
Die Teilfläche 1 mit einer Größe von ca. 19,1 ha umfasst die Flurstücke 120/1 (tlw.) und 121/7 in der Gemarkung Großröhrsdorf (Gemarkungsschlüssel 6743).
Die Teilfläche 2 mit einer Größe von ca. 23,8 ha umfasst die Flurstücke 169 (tlw.), 170 (tlw.) und 142/4 (tlw.) in der Gemarkung Großröhrsdorf (Gemarkungsschlüssel 6743).
Die Teilfläche 3 mit einer Größe von ca. 9,3 ha umfasst die Flurstücke 8/2 (tlw.) und 9/2 (tlw.) in der Gemarkung Großröhrsdorf (Gemarkungsschlüssel 6743).
Die Teilfläche 4 mit einer Größe von ca. 10,4 ha umfasst das Flurstück 57/4 (tlw.) in der Gemarkung Großröhrsdorf (Gemarkungsschlüssel 6743).
Auf die zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Übersichtskarte mit den Teilflächen des Geltungsbereiches wird verwiesen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Großröhrsdorf“ sollen mit der Festsetzung von Sondergebietsflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Großröhrsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der zugehörenden Begründung mit dem Umweltbericht, die NATURA 2000-Verträglichkeits-Vorstudie, die Wildökologische Analyse sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegen zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich in der Zeit
vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026
im Rathaus der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt während der folgenden Dienstzeiten aus:
Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen während der Dauer der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Stadt Liebstadt unter dem Link: www.stadt-liebstadt.de sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter dem Link: www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen. Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail an poststelle@stadt-bgb.de oder an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Landschafts- und Freiraumplanung Gemmel (frank.gemmel@t-online.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt) abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Stadtverwaltung Liebstadt und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. Diese finden Sie unter www.stadt-liebstadt.de (unter der Rubrik Datenschutz) oder in der Stadtverwaltung der Stadt Liebstadt.
Liebstadt, den 08.05.2026
gez. K.Grahl Bürgermeisterin der Stadt Liebstadt
Herr Florian Anter E-Mail: f.anter@stadt-bgb.de