Frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Solarpark Waltersdorf”
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat mit Beschluss Nr. 306-40/2023 vom 12.12.2023 die Aufstellung des „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Waltersdorf”“ beschlossen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 8(3) BauGB im Parallelverfahren.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes nach § 3(1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 02. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 im Rathaus der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt während folgender Dienststunden zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt:
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Während dieser Zeit können dort Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Behörden sind aufgefordert, ihre Stellungnahmen nach § 4(1) BauGB abzugeben.
Die Stellungnahmen können auch direkt per E- Mail an die Landschaftsarchitektur Panse GbR, Martin-Hoop-Straße 12, 02625 Bautzen (info@la-panse.de) gesendet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung in Liebstadt vom 21. Dezember 2024 bis zum 05. Januar 2025 geschlossen ist.
Der Bebauungsplan umfasst zwei Geltungsbereiche. In Beiden werden gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Regeln zur Erzeugung erneuerbarer Energie und zu naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen getroffen. In der Gemarkung Waltersdorf umfassen die beiden Geltungsbereiche gemäß Aufstellungsbeschluss ca. 14,9 ha des Flurstücks 53 (SO-2). Zu dem Geltungsbereich SO-1 gehören die Flurstücke 233/2, 233/4, 244/1, 238, 239, 246, 248, 249, 251, 252, 254, 255, 256, 259, 265, 273, 305/2, 315, 316, 336, 339 und Teilen des Flurstückes 216/3 (68,7 ha).
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird verwiesen.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen zur Einsichtnahme vor:
Vorentwurf des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Waltersdorf” vom 22.11.2024 – mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Darstellung von Kompensationsmaßnahmen und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Liebstadt (www.stadt-liebstadt.de) zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Liebstadt vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Offenlage wird hiermit bekannt gegeben.
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Stadtverwaltung Liebstadt und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. Diese finden Sie unter www.stadt-liebstadt.de (unter der Rubrik Datenschutz) oder in der Stadtverwaltung der Stadt Liebstadt.
08. November 2024
K. Grahl
Bürgermeisterin der Stadt Liebstadt
Frau Michaela Ulbrich E-Mail: m.ulbrich@stadt-bgb.de