Flächennutzungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2023 bis 10.11.2023
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Planzeichnung

Mit Beschluss (35/07/2023) des Gemeinderates der Gemeinde Bahretal in seiner Sitzung  am 12.07.2023 und Beschluss (285-36/2023) des Stadtrates der Stadt Liebstadt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 sowie mit Beschluss (021/10/2023) des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel in seiner Sitzung am 18.09.2023  wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal in der Fassung vom Juli 2023 gefasst.

Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Erdgeschoss, Abteilung Bauverwaltung während der Dienststunden

                        Dienstag:         09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

                        Donnerstag:    09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

                        Freitag:            09:00 – 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt während der Dienststunden

                        Dienstag:         09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

                        Donnerstag:    09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

                        Freitag:           09:00 – 12:00 Uhr

sowie in der Gemeinde Bahretal, Ortsteil Gersdorf Nr. 31, 01819 Bahretal während der Dienststunden

                        Dienstag:         09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

                        Donnerstag:    13:00 – 15:30

                        Freitag:            09:00 – 12:00

statt.

Zudem werden die Unterlagen mit allen Anlagen im Beteiligungsportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie auf den Homepages der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter www.stadt-bgb.de , der Stadt Liebstadt unter www.stadt-liebstadt.de und der Gemeinde Bahretal unter www.gemeinde-bahretal.de veröffentlicht.

Da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundzüge dieser Planung nicht berührt werden, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB und darüber hinaus von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.

Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Veröffentlichungsfrist vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 von jedermann schriftlich (vorzugsweise elektronisch) oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 19.09.2023

Th. Peters

Gemeinschaftsvorsitzender

Kontaktperson

Frau Michaela Ulbrich
E-Mail: m.ulbrich@stadt-bgb.de

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Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
vertreten durch den Bürgermeister
Königstraße 5
01816 Gottleuba-Berggießhübel
Tel.: 035023 668 0
Fax: 035023 668 48
E-Mail: poststelle@stadt-bgb.de
Die für die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als öffentliche Auftraggeberin jeweils ggf. tätige Vergabestelle und deren Kontaktdaten sind den jeweiligen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Datenschutzbeauftragter der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Dr. Sebastian Schmuck
KSMD Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Springerstraße 11
04105 Leipzig
Tel.: 0341 908 57 20
Fax: 0341 908 57 29
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Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziffer 1) zu richten.
- Recht auf Widerruf, Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Haben Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel eingewilligt, kann die Erklärung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziffer 1.) zu richten.
8. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, Art. 77 DSGVO
Unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe kann sich jede betroffene Person mit einer Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen ist:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 0351/ 85471 101
Telefax: 0351/ 85471 109
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Plandarstellung im Bestand

Informationen

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