Bebauungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Karlsleite 2" Berggießhübel

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.01.2021 bis 24.02.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Karlsleite 2“

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2020 mit Beschluss Nr. 270/20 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Karlsleite 2“ in der Fassung vom 25.11.2020 gebilligt. Des Weiteren hat der Stadtrat mit diesem Beschluss die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Karlsleite 2“ beschlossen.

Das Plangebiet erstreckt sich über die Flurstücke 366/15 und 366/16 der Gemarkung Berggießhübel. Es grenzt südlich an das Bebauungsplangebiet „Karlsleite“ und östlich an die Giesensteiner Straße S 172. Das Bebauungsplangebiet soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden und mit Einzelhäusern bzw. Doppelhäusern bebaut werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Karlsleite 2“ wird vom 25.01.2021 bis 24.02.2021 im Schaukasten im Erdgeschoss des Rathauses Berggießhübel, Eingang rechts, Ladenberg 7 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel OT Berggießhübel, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht ausgehangen.

Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (www.stadt-bgb.de) und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf der o.g. Planung schriftlich oder mit telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

M. Rätze

Amtsverweserin

Kontaktperson

Frau Ulbrich:  035023 66842

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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