Bebauungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Beschluss

Änderung Bebauungsplan "Ehemaliges Kalkwerk"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 14.12.2021 bis 13.12.2022
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Planzeichnung

Genehmigung der Änderung des Bebauungsplanes
„Ehemaliges Kalkwerk Borna“, Gemeinde Bahretal OT Borna

Die vom Gemeinderat der Gemeinde Bahretal am 17.02.2021 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Kalkwerk Borna“ in der Fassung vom 14.10.2020, mit redaktionellen Änderungen vom 15.02.2021, wurde mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 02.06.2021, AZ: 0004-14.6.28-621.4-040.010-01.1 gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Hinweis auf redaktionelle Änderungen genehmigt.

Die redaktionellen Änderungen wurden eingearbeitet und per Vermerk vom 12.08.2021 durch das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge bestätigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Bebauungsplanänderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die genehmigte Bebauungsplanänderung und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt, der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel , während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine etwaige Verletzung der im § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939 geändert worden ist, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bahretal, den 14.09.2021

Schietzold

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Bahretal

Gersdorf 31

01819 Bahretal

Telefon: 035023 62218

Email: gemeinde@bahretal.de

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