Bebauungsplan Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 11.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ ist seit 2019 rechtskräftig. Ziel der Planung war die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit Errichtung eines Lageplatzes und einer Lagerhalle. Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes umfasste eine Fläche von insgesamt 1,6 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 136/4 sowie 1340/01 der Gemarkung Ober- u. Mittelsohland.

Mit dem Entwurf der 1sten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ in der Planfassung vom 29.01.2026 wird der Geltungsbereich auf Flurstück 136/4 der Gemarkung Ober- u. Mittelsohland erweitert. Die Erweiterung erfolgte aufgrund des Erfordernisses der Einhaltung des gesetzlichen Waldabstandes von 30 m zur Bebauung (Baugrenze). Der Geltungsbereich umfasst nunmehr eine Fläche von 1,75 ha.

Aufgrund der Errichtung einer weiteren Lagerhalle außerhalb der, im rechtskräftigen Bebauungsplan, festgesetzten Baugrenze werden Grundzüge der damaligen Planung geändert und der Bebauungsplan bedarf einer Änderung.

Insgesamt wurden neben der Erweiterung des Geltungsbereiches folgende Anpassungen/Änderungen vorgenommen:

  • Anpassung der Baugrenze
  • Entfall der festgesetzten Ersatzaufforstungsfläche und der Restwaldfläche und Neuausweisung als private Grünfläche
  • Neuplanung und Erweiterung der festgesetzten Ersatzaufforstungsfläche (eine Erstaufforstungsgenehmigung liegt vor)
  • Erstellung eines aktualisierten Gutachtens auf Vorkommen geschützter Tierarten
  • Anpassung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und des Umweltberichtes

Das Änderungsverfahren wird im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Der Entwurf der 1sten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ in der Planfassung vom 29.01.2026 besteht aus:

  • Teil A – Planzeichnung
  • Teil B – Textliche Festsetzung
  • Begründung zum Bebauungsplan Teil I
  • Begründung zum Bebauungsplan Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen
    • Anlage 1 Zeichnung Biotoptypen / Eingriffsfläche
    • Anlage 2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
    • Anlage 3 Kurzgutachten Artenschutz
    • Anlage 4 Baugrunderkundung und -beurteilung

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 19.03.2026 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 1ste Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ in der Planfassung vom 29. Januar 2026 gefasst.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ in der Planfassung vom 29.01.2026, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen sowie Begründung Teil I und II (Umweltbericht) mit Anlagen, findet

                                      vom 07.04.2026 bis einschließlich 11.05.2026

während der nachstehenden Zeiten

            Montag – Dienstag                   9.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag                                 14.00 – 17.00 Uhr

            Donnerstag – Freitag               9.00 – 12.00 Uhr

            Donnerstag                             13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgetragen werden. Sie sollen elektronisch an gemeindeverwaltung@sohland.de übermittelt werden.

Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Sohland a. d. Spree abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem hat während der Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Sohland a.d. Spree unter www.sohland.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Hagen Israel

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

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