Bebauungsplan Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Erweiterung Biodieselanlage"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 09.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Das Gewerbegebiet "An der Bautzener Straße" wurde 1993 erschlossen und mittels rechtskräftigem B-Plan in seine heutige Nutzung übergeben. Nach nunmehr über 30 Jahren haben sich die ansässigen Betriebe gefestigt und stetig weiterentwickelt. Eine besondere Entwicklung nahm und nimmt dabei die Biowerk Sohland GmbH ein. Durch das Unternehmen ist angezeigt, dass kurzfristig Lagerkapazitäten in Form von der Aufstellung weiterer Tanks benötigt werden. Hierzu hat der Gemeinderat bereits der Verlegung des gewidmeten Radweges (2023) zugestimmt. Die Umverlegung sowie die grundstücksrechtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Für die Aufstellung der neuen Tanks wurde im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ein Antrag auf Befreiung aus den Festsetzungen des B-Planes in der Ratssitzung September 2024 beschlossen, da das Bauvorhaben über die festgesetzte Baugrenze sowie die Verkehrs- und Grünfläche hinausgeht. Die überbaute Verkehrsfläche ist bereits umverlegt, die betroffene Grünfläche wird an anderer geeigneter Stelle auf dem Grundstück der Biowerk Sohland GmbH als Ausgleich neu errichtet und gepflegt.

Der Bauantrag sowie die Zustimmung der Gemeinde Sohland a.d. Spree zum Befreiungsantrag widersprach die Bauaufsicht, da aufgrund der Größe des Vorhabens sowie der Überbauung einer festgesetzten Grün- und Verkehrsfläche die Grundzüge der Planung berührt seien. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Erweiterung des Tanklagers herzustellen, ist zwingend die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Gemeinde Sohland a.d. Spree hat deshalb geprüft, welches planungsrechtliche Instrument im vorliegenden Fall schnellstmöglich zu einem positiven Ergebnis führen kann. Unter Berücksichtigung der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten ist die Entscheidung getroffen worden, mit einem Bebauungsplan als Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB das erforderliche Baurecht herzustellen.

Die Fläche des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes gehört zweifelsfrei zum Siedlungsbereich der Gemeinde Sohland a.d. Spree und befindet sich teilweise im Geltungsbereich des rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplanes "An der Bautzener Straße", der für die Entwicklung des Gewerbegebietes aufgestellt worden ist. Der Bebauungsplan ist zum heutigen Zeitpunkt fast zu 100 % vollzogen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Aufstellungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sind gegeben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 20.03.2025 den Aufstellungsbeschluss, den Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Biodieselanlage“ in der Planfassung vom März 2025 gefasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren als Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.

Bei diesem Verfahren wird auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB verzichtet und aufgrund des nicht erforderlichen Ausgleiches von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen.

In der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 werden die Planunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes einschließlich Begründung über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de und die Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree unter www.sohland.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Sohland a. d. Spree im Zeitraum

vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025

während der nachstehenden Zeiten

            Montag – Dienstag                9.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag                               14.00 – 17.00 Uhr

            Donnerstag – Freitag             9.00 – 12.00 Uhr

            Donnerstag                          13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgetragen werden. Sie sollen elektronisch an gemeindeverwaltung@sohland.de übermittelt werden.

Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Sohland a. d. Spree abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hagen Israel

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

Informationen

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