Außenbereichssatzung Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Schluckenauer Straße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 09.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Mit dem Verkauf des Flurstückes 1670/b beendet die Gemeinde Sohland a. d. Spree die Nutzung dieser Flächen als Bauhof der Gemeinde. In diesem Zusammenhang wurden die Möglichkeiten der Nachnutzung dieser Liegenschaft untersucht und die dafür infrage planungsrechtlichen Möglichkeiten mit dem Bauaufsichtsamt des Landkreises Bautzen, Landratsamt, vorbesprochen. Der neue Eigentümer hat die Absicht, die Bestandsgebäude einer gewerblichen Nutzung zuzuführen und die Liegenschaft gegebenenfalls mit dem Neubau einer Lager-/Werkshalle der ortsansässigen Tischlerei zu ergänzen. Die betreffende Fläche ist im Flächennutzungsplan noch als Gemeinbedarfsfläche für die Nutzung als Bauhof ausgewiesen. Die sich anschließenden Flurstücke an der Schluckenauer Straße bis zum Grenzübergang nach Tschechien sind richtigerweise als Bestand im Außenbereich dargestellt. Im Ergebnis der städtebaulichen Überlegungen und der Konsultation mit dem Landratsamt wurde die Entscheidung getroffen, die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten unmittelbar an der Grenze nördlich und südlich der Schluckenauer Straße planungsrechtlich mit Hilfe einer Außenbereichssatzung klarzustellen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 20.06.2024 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss für die Außenbereichssatzung „Schluckenauer Straße“ gefasst.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung gemäß

§ 3 Absatz 2 BauGB findet in der Zeit

                                    vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024

während der nachstehenden Zeiten

            Montag – Dienstag                  9.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag                                 14.00 – 17.00 Uhr

            Donnerstag – Freitag               9.00 – 12.00 Uhr

            Donnerstag                            13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, statt.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree (Ansprechpartner Herr Fröde) Anregungen von Bürgern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree unter www.sohland.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Hagen Israel

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.