Außenbereichssatzung Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Am Wiesengrundweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.02.2023 bis 17.03.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Anlass für die Aufstellung der vorliegenden Außenbereichssatzung ist der aktuelle Bauwunsch des Grundstückseigentümers Flurstück 755 zum Bau eines neuen Einfamilienhauses im Kreuzungsbereich des Wiesengrundweges zwischen den Hausnummern 2 und 3. Die Gemeinde Sohland a. d. Spree hat daraufhin geprüft, inwieweit diese bauliche Entwicklung mit der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde insgesamt vereinbar ist, um gleichzeitig eine Vorabanfrage beim Landratsamt Bautzen, dem Regionalen Planungsverband und der Raumordnungsbehörde durchgeführt. Im Ergebnis der Recherchen ist die Gemeinde Sohland zu der Auffassung gekommen, dass der Erlass einer Außenbereichssatzung grundsätzlich möglich ist und hat deshalb einen Aufstellungsbeschluss dazu gefasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2023 mit Beschluss Nr. R41-443-2023 beschlossen, den Entwurf der Außenbereichssatzung „Am Wiesengrundweg“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom Januar 2023, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für den Zeitraum

vom 13. Februar 2023 bis einschließlich 17. März 2023

während der nachstehenden Zeiten

                        Montag – Dienstag                              9.00 – 12.00 Uhr

                        Dienstag                                            14.00 – 17.00 Uhr

                        Donnerstag – Freitag                           9.00 – 12.00 Uhr

                        Donnerstag                                        13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, auszulegen.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree (Ansprechpartner Herr Fröde) Anregungen von Bürgern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der Außenbereichssatzung "Am Wiesengrundweg " über die Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree (https://www.sohland.de) einsehbar.

Sohland a. d. Spree, 25.01.2023

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.