Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

Änderung der Ergänzungssatzung "Hohberg 1"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.05.2022 bis 17.06.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner Sitzung vom 21.04.2022 beschlossen, für die Flurstücke 1638/2 (Teilfläche) 1638/3, 1646/1 und 1646/2 die Änderung der Ergänzungssatzung „Hohberg 1“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der Änderung der Ergänzungssatzung umfasst die vorgenannten Flurstücke der Gemarkung Ober- und Mittelsohland.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: Ortsstraße „Hohbergstraße“

  • im Osten: Teichanlage „Rosensee“

  • im Süden: unbenanntes Gewässer aus dem Bereich Brandbusch zur Einspeisung „Rosenseen“

  • im Westen: Wiesenflächen (Gem. OMS, Fl.-St. 1646/3)

Die Größe des Geltungsbereichs der Änderung der Ergänzungssatzung beträgt ca. 4.150 m².

Mit der Änderung der Satzung wird das Ziel verfolgt, einen geschlossenen Ortsrand auszubilden, insbesondere eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Erschließungssysteme für die bauliche Entwicklung der Gemeinde Sohland a.d. Spree zu ermöglichen sowie eine Verdichtung und Ordnung der baulichen Situation im Siedlungsbereich „Hohberg“ zu schaffen. Einer Zersiedlung der Ortslage soll mit dieser Satzung entgegengewirkt werden.

Mit dem Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Hohberg 1“ vom 21.10.2021 wurde bereits eine entsprechende Bauleitplanung zur Erreichung des oben benannten Zieles auf den Weg gebracht. Nach Eingang des ersten Bauantrages für das Satzungsgebiet wurde jedoch festgestellt, dass das Satzungsziel aufgrund der strengen Festlegungen innerhalb Satzung nicht zu erreichen ist. Daher wird nun die Änderung der Ergänzungssatzung „Hohberg 1“ angestrebt. Die betroffenen Flurstücke sind im nunmehr aus dem Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ ausgegliedert.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2022 mit Beschluss Nr.  beschlossen, den Entwurf der Änderung der Ergänzungssatzung „Hohberg 1“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom April 2022, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für den Zeitraum

vom 16. Mai 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022

während der nachstehenden Zeiten

                        Montag – Dienstag                              9.00 – 12.00 Uhr

                        Dienstag                                            14.00 – 17.00 Uhr

                        Donnerstag – Freitag                           9.00 – 12.00 Uhr

                        Donnerstag                                        13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, auszulegen.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree (Ansprechpartner Herr Fröde) Anregungen von Bürgern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der Änderung der Ergänzungssatzung "Hohberg 1 " über die Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree (https://www.sohland.de) einsehbar.

Sohland a. d. Spree, 10.05.2022

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Satzung

Informationen

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