Bebauungsplan Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung "Netto-Markt Geschwister-Scholl-Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2021 bis 13.08.2021
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Planzeichnung

Die Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 17.06.2021 einen Beschluss für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur geplanten Erweiterung des Netto-Marktes an der „Geschwister-Scholl-Straße“ gefasst. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante geringfügige Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes geschaffen werden. Die im rechtsverbindlich vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzte nördliche Baugrenze wird bei der geplanten Erweiterung des Marktes um ca. 9 m nach Norden deutlich überschritten, so dass zwingend eine entsprechende Planänderung erforderlich ist. Die Aufstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt auf Antrag des Vorhabenträgers, der als Investor für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich zeichnet. Der Investor beabsichtigt mit der geplanten Erweiterung des Netto-Marktes eine Vergrößerung der Verkaufsfläche auf ca. 1.000 m². Damit wird die Absicht verfolgt, die Präsentation der Waren im Markt und die funktionalen Bedingungen den aktuellen modernen Verkaufsstrategien anzupassen und damit die Attraktivität des Marktes zu erhöhen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Netto-Markt Geschwister-Scholl-Straße “ gefasst.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 12.07.2021 bis einschließlich 13.08.2021

während der nachstehenden Zeiten

            Montag – Dienstag                 9.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag                               14.00 – 17.00 Uhr

            Donnerstag – Freitag              9.00 – 12.00 Uhr

            Donnerstag                          13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, statt.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Sohland a. d. Spree, Bauamt, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree (Ansprechpartner Herr Fröde) abgegeben werden.

Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree unter www.sohland.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Sohland a.d. Spree, 24.06.2021

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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