Flächennutzungsplan Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sohland a.d. Spree

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.05.2021 bis 14.06.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Anlass der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sohland a. d.Spree sind die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsabsichten im Bereich desehemaligen Umspannwerkes zwischen B 98 und S 116. Die Gemeinde Sohland a. d. Spree hat dazu bereits am 18.06.2020 den Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einem Geltungsbereich von ca.0,54 ha gefasst. Auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes sind zum heutigenZeitpunkt die bestehenden Anlagen weitestgehend zurückgebaut worden und die Gemeinde plant eine Nachnutzung dieser Fläche als Neubaustandort für den Bauhof.

Da die Darstellung des Flächennutzungsplanes mit der künftig geplanten Nutzung nicht mehr in Übereinstimmung steht, ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ein Änderungsverfahren für den verbindlich vorliegenden Flächennutzungsplan vorzunehmen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2021 mit Beschluss Nr. R21-201-2021 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sohland a. d. Spree gefasst. Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung in der Fassung vom April 2021 findet im Zeitraum

vom 14.05.2021 bis einschließlich 14.06.2021

während der nachstehenden Zeiten

            Montag – Dienstag                  9.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag                                14.00 – 17.00 Uhr

            Donnerstag – Freitag              9.00 – 12.00 Uhr

            Donnerstag                           13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, statt.

Da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundzüge dieser Planung nicht beführt werden, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und darüber hinaus von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree (Ansprechpartner Herr Hultsch und Herr Fröde) Anregungen von Bürgern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sohland a.d. Spree über die Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree (https://www.sohland.de) einsehbar.

Sohland a. d. Spree, 23.04.2021

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 zur Begründung

Informationen

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